Anhang Bericht

Vernehmlassung 2008/85: Verordnungen zur Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) · 142 Seiten

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Beispiel kann hier der Verkehrsbetrieb der Davos Landschaft (VBD) genannt werden, der ein Regiebetrieb der öffentlichen Hand ist und dem

Departement III "Öffentliche Betriebe" untersteht. Aufsichtsorgan ist die Betriebskommission unter der Leitung des Vorstehers des Departements III der Gemeinde Davos.

Wird eine Konzession erteilt, die konzessionierte Unternehmung führt aber zum Beispiel auf der gleichen Linie oder im gleichen Gebiet auch

Transporte, die einer kantonalen Bewilligung bedürfen, so muss diese zusätzlich erteilt werden. Es kann somit mit einer Konzession nicht

gleichzeitig das Transportrecht für eine bewilligungspflichtige Beförderung mit erteilt werden.

Artikel 5 Erschliessungsfunktion

Die Erschliessungsfunktion wird für die Frage der Unterstellung der

Konzessions- oder Bewilligungspflicht neu zu einem generellen Kriterium auch für den reinen Linienverkehr.

Die Erschliessungsfunktion ist dann gegeben, wenn sich mindestens an einem Linienende ein Verknüpfungspunkt mit dem übergeordneten Netz des öffentlichen Verkehrs befindet. Als Verknüpfungspunkte gelten insbesondere die Bahnhöfe des Regional- und des Fernverkehrs, aber auch Haltestellen von Buslinien oder ein Flughafen.

Artikel 6 Personenbeförderung mit Konzessionspflicht

Buchstabe a

Die Bestimmung, wonach Linienverkehr konzessionspflichtig ist, ist identisch mit der bereits heutigen Regelung.

Buchstabe b

Bei dieser Art der Personenbeförderung geht es um solche, die zwar keine Erschliessungsfunktion hat, jedoch aufgrund ihrer Intensität und der

Bedeutung nicht vom Personenbeförderungsregal ausgenommen werden soll. Als Beispiel kann hier der Transport von Personen auf die Jungfraujoch genannt werden.

Buchstabe c

Beim Bedarfsverkehr handelt es sich grundsätzlich auch um den

Linienverkehr. Diese Zuordnung soll auch dadurch nicht geändert werden, wenn die publizierten Fahrten nur dann durchgeführt werden, wenn die Nachfrage genügend ist.

Buchstabe d

Als linienverkehrsähnliche Fahrten gelten insbesondere Fahrten auf

Verlangen und Sammelfahrten. Hier sind die Angebote, die als „Publicar“ oder „Rufbus“ bekannt sind, gemeint. Solche Transporte werden

insbesondere in Gebieten durchgeführt, wo die Einrichtung einer fixen Linie schwierig ist, so zum Beispiel in ländlichen Gebieten.