Anhang Bericht
Vernehmlassung 2008/85: Verordnungen zur Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) · 142 Seiten
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Artikel 79 Datenbearbeitung durch das BAV
Mit dieser Bestimmung werden die rechtlichen Grundlagen für die
Datenbearbeitung den heutigen Anforderungen gemäss den
Datenschutzbestimmungen angepasst.
6. Kapitel: Verwaltungsmassnahmen
Artikel 81
Mit den neuen Verwaltungsmassnahmen soll sichergestellt werden, dass die Bestimmungen im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr verstärkt
durchgesetzt werden. Insbesondere bei ausländischen
Verkehrsunternehmen hat sich gezeigt, dass die bisherigen
Sanktionsmassnahmen keine Wirkung zeigen.
Die Verordnung regelt primär die Einzelheiten der Transportverträge für die Personen- und Reisegepäckbeförderung im konzessionierten Verkehr; sie regelt auch Besonderheiten im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr mit eidgenössischen Bewilligungen.
7. Kapitel: Schlussbestimmungen
Artikel 82 Aufhebung bisherigen Rechts
Die heute geltende Verordnung über die Personenbeförderungskonzession sowie die Transportverordnung werden ganz aufgehoben.