Anhang Bericht

Vernehmlassung 2008/85: Verordnungen zur Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) · 142 Seiten

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Artikel 79 Datenbearbeitung durch das BAV

Mit dieser Bestimmung werden die rechtlichen Grundlagen für die

Datenbearbeitung den heutigen Anforderungen gemäss den

Datenschutzbestimmungen angepasst.

6. Kapitel: Verwaltungsmassnahmen

Artikel 81

Mit den neuen Verwaltungsmassnahmen soll sichergestellt werden, dass die Bestimmungen im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr verstärkt

durchgesetzt werden. Insbesondere bei ausländischen

Verkehrsunternehmen hat sich gezeigt, dass die bisherigen

Sanktionsmassnahmen keine Wirkung zeigen.

Die Verordnung regelt primär die Einzelheiten der Transportverträge für die Personen- und Reisegepäckbeförderung im konzessionierten Verkehr; sie regelt auch Besonderheiten im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr mit eidgenössischen Bewilligungen.

7. Kapitel: Schlussbestimmungen

Artikel 82 Aufhebung bisherigen Rechts

Die heute geltende Verordnung über die Personenbeförderungskonzession sowie die Transportverordnung werden ganz aufgehoben.