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Vernehmlassung 2008/85: Verordnungen zur Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) · 142 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 39Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnung über die Personenbeförderung

(VPB)

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf das Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 200911 (PBG),

verordnet:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt:

a. die Erteilung von Konzessionen und Bewilligungen für die regelmässige gewerbsmässige Personenbeförderung auf Eisenbahnen, auf der Strasse und auf dem Wasser sowie mit Seilbahnen, Aufzügen und anderen spurgeführten Transportmitteln;

b. die Ausnahmen vom Personenbeförderungsregal;

c. die Einzelheiten der Transportverträge für die regelmässige gewerbsmässige Personen- und Reisegepäckbeförderung auf Eisenbahnen, auf der Strasse und auf dem Wasser sowie mit Seilbahnen, Aufzügen und anderen spurgeführten Transportmitteln;

d. Besonderheiten im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr.

Art. 2 Regelmässigkeit

(Art. 2 Abs. 1 Bst. a PBG)

1Hin- und Rückfahrt gelten als zwei Fahrten.

2Im grenzüberschreitenden Verkehr gelten Fahrten als regelmässig, wenn sie innerhalb eines Monats mindestens viermal durchgeführt werden.

Art. 3 Gewerbsmässigkeit

(Art. 2 Abs. 1 Bst. b PBG)

1Als Entgelt gilt jede Art der Gegenleistung, insbesondere eine Geld- oder eine Naturalleistung.

2Die Gewerbsmässigkeit einer Fahrt hängt nicht davon ab, ob diese öffentlich ist.

11 SR …