Anhang Bericht
Vernehmlassung 2008/85: Verordnungen zur Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) · 142 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 39Fedlex · Erläuternder Bericht
Verordnung über die Personenbeförderung
(VPB)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf das Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 200911 (PBG),
verordnet:
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt:
a. die Erteilung von Konzessionen und Bewilligungen für die regelmässige gewerbsmässige Personenbeförderung auf Eisenbahnen, auf der Strasse und auf dem Wasser sowie mit Seilbahnen, Aufzügen und anderen spurgeführten Transportmitteln;
b. die Ausnahmen vom Personenbeförderungsregal;
c. die Einzelheiten der Transportverträge für die regelmässige gewerbsmässige Personen- und Reisegepäckbeförderung auf Eisenbahnen, auf der Strasse und auf dem Wasser sowie mit Seilbahnen, Aufzügen und anderen spurgeführten Transportmitteln;
d. Besonderheiten im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr.
Art. 2 Regelmässigkeit
(Art. 2 Abs. 1 Bst. a PBG)
1Hin- und Rückfahrt gelten als zwei Fahrten.
2Im grenzüberschreitenden Verkehr gelten Fahrten als regelmässig, wenn sie innerhalb eines Monats mindestens viermal durchgeführt werden.
Art. 3 Gewerbsmässigkeit
(Art. 2 Abs. 1 Bst. b PBG)
1Als Entgelt gilt jede Art der Gegenleistung, insbesondere eine Geld- oder eine Naturalleistung.
2Die Gewerbsmässigkeit einer Fahrt hängt nicht davon ab, ob diese öffentlich ist.
11 SR …