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Vernehmlassung 2009/103: Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) · 9 Seiten
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Art. 43a (neu) Wasseralarmsystem
1Die Werkeigentümer von Stauanlagen sorgen für die Erstellung, den Unterhalt und die Erneuerung der zum Wasseralarmsystem gehörenden baulichen Einrichtungen.
2Der Bundesrat bestimmt, welche Stauanlagen über ein Wasseralarmsystem verfügen müssen.
Art. 44 Zollbefreiung
Vom Bund aus dem Ausland eingeführtes Zivilschutzmaterial (Halb- und Fertigfabrikate) ist zollrechtlich dem Kriegsmaterial nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe m des Zollgesetzes vom 18. März 20052 und Artikel 29 der Zollverordnung vom 1. November 20063 gleichgestellt.
Art. 46 Baupflicht
1Die Eigentümer und Eigentümerinnen haben beim Bau von Wohnhäusern in Gemeinden, in denen zu wenige Schutzplätze vorhanden sind, Schutzräume zu erstellen und auszurüsten. Müssen sie keine Schutzräume erstellen, so haben sie einen Ersatzbeitrag zu entrichten.
2Die Eigentümer und Eigentümerinnen haben beim Bau von Heimen und Spitälern Schutzräume zu erstellen und auszurüsten. Können sie aus technischen Gründen keine Schutzräume erstellen, so haben sie einen Ersatzbeitrag zu entrichten.
3Die Gemeinden sorgen in Gebieten, in denen zu wenige Schutzplätze vorhanden sind, für ausgerüstete öffentliche Schutzräume.
4Die Kantone können Eigentümer und Eigentümerinnen sowie Besitzer und Besitzerinnen unbeweglicher und beweglicher Kulturgüter von nationaler Bedeutung verpflichten, bauliche Massnahmen zu deren Schutz zu treffen oder zu dulden.
Art. 47 Steuerung, Ersatzbeiträge
1Zur Gewährleistung eines ausgewogenen Schutzplatzangebots steuern die Kantone den Schutzraumbau.
2Die Ersatzbeiträge nach Artikel 46 Absätze 1 und 2 dienen in erster Linie der Finanzierung der öffentlichen Schutzräume der Gemeinden und der Erneuerung privater Schutzräume. Die nach Erfüllung dieser Aufgaben verbleibenden Ersatzbeiträge können für weitere Zivilschutzmassnahmen verwendet werden.
3Die Ersatzbeiträge gehen an die Kantone.
4Der Bundesrat legt die Rahmenbedingungen für die Steuerung des Schutzraumbaus, die Verwendung der Ersatzbeiträge und deren Höhe fest.