Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/103: Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) · 35 Seiten
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Konzeption und Koordination
Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes _________________________________________________ Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
27. Juli 2010
Inhalt
A. Einleitung
B. Liste der Vernehmlassungsadressaten
C. Ergebnisse der Vernehmlassung
1. Zusammenfassung
2. Details zu den Stellungnahmen
A. Einleitung
Der Bundesrat hat am 17. Februar 2010 das VBS beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren bezüglich Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG, SR 520.1) durchzuführen.
Die Teilrevision des BZG bedeutet keine grundsätzliche Reform des Bevölkerungsschutzes oder des Zivilschutzes. Vielmehr geht es darum, in einzelnen Teilbereichen Optimierungen aufgrund der bisherigen Erfahrungen vorzunehmen. Diese Optimierungsmassnahmen, insbesondere im Bereich der Einsätze und der Ausbildung im Zivilschutz, wurden in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen als Hauptträger des Bevölkerungsschutzes erarbeitet.
Die Vernehmlassungsvorlage enthielt folgende Inhalte:
Ausbildungsdienste im Zivilschutz
Die Erfahrungen der Kantone haben gezeigt, dass die bisher für die Kader und Spezialisten jährlich zur Verfügung stehenden Schutzdiensttage nicht genügen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Wiederholungskurse, die der Überprüfung, Verbesserung und Erhaltung der Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes dienen. Die Ausbildungszeiten für Kader und Spezialisten werden deshalb moderat angehoben. Für Wiederholungskurse können diese deshalb