Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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Erster Grundsatz: Respektierung des Prioritätenprofils der Aufgabenüberprü-

fung

Der Bundesrat hat im Rahmen der Aufgabenüberprüfung für 17 Aufgabenbereiche des Bundes Zielwachstumsraten für die Periode 20082015 festgelegt6. Das damit definierte Prioritätenprofil soll durch das KOP 11/13 nicht in Frage gestellt werden. Da das Wirtschaftswachstum in der Periode 20082015 rund einen halben Prozentpunkt tiefer liegen dürfte als ursprünglich angenommen, kann die Staatsquote allerdings nur dann stabil gehalten werden, wenn auch die Wachstumsraten der Aufgabenbereiche im Durchschnitt etwas tiefer zu liegen kommen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich in den kleineren Aufgabengebieten schon relativ geringfügige Mehr- oder Minderausgaben verhältnismässig stark auf die Wachstumsraten auswirken. Insbesondere in den sechs grossen Aufgabengebieten (Soziale Wohlfahrt, Verkehr, Bildung und Forschung, Landesverteidigung, Landwirtschaft, Entwicklungszusammenarbeit) sollen die Massnahmen aber so ausgestaltet werden, dass das mit der AÜP festgelegte Prioritätenprofil – wenn auch auf tieferem Niveau

– grundsätzlich eingehalten wird.

Zweiter Grundsatz: Ausgewogenheit zwischen Transferausgaben und Eigenbe-

reich der Verwaltung

Der Bundesrat legt wie schon bei den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 Wert darauf, dass auch die Verwaltung angemessen zur Konsolidierung des Haushalts beiträgt. Der Personal- und der Sachaufwand des Bundes belaufen sich auf rund 9 Milliarden. Das entspricht rund einem Siebtel des Gesamthaushalts. Mit der vom Bundesrat für diesen Bereich festgelegten Kürzungsvorgabe von 200 Millionen wird die angestrebte Proportionalität vollumfänglich eingehalten.

Dritter Grundsatz: Möglichst keine Lastenabwälzungen auf die Kantone

Auch die Kantone werden ab 2011 mit Finanzierungsdefiziten zu kämpfen haben. Auf die reine Abwälzung von Lasten auf die Kantone soll daher verzichtet werden. Generell vermeiden lassen sich Konsolidierungsmassnahmen im Verbundbereich indes nicht. Sie sollen aber so ausgestaltet werden, dass für die Kantone möglichst grosse Wahlfreiheit in der Umsetzung besteht. Die Kantone sollen autonom entscheiden können, ob sie den Wegfall von Bundesmitteln mit eigenen Ressourcen kompensieren oder ihre Leistungen ebenfalls begrenzen. Damit die Kantone für entsprechende Entscheide über genügend Zeit verfügen, greifen die Massnahmen im Verbundbereich überwiegend erst ab 2012.

6 Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen: 0,9%; Ordnung und öffentliche Sicherheit: 1,5%; Politische Beziehungen zum Ausland: 1,5%; Entwicklungszusammenarbeit: 3,3%; Wirtschaftliche Beziehungen zum Ausland: 1,5%; Landsverteidigung: 1,5%; Bildung und Forschung: 4,5%; Kultur und Freizeit: 1,5%; Gesundheit: -0,5%; Soziale Wohlfahrt (exkl. IV): 4,4%; Arbeitsmarkt/Wohnbauförderung: 1.7%; Migration: -0,8%; Verkehr: 2,0%; Umweltschutz und Raumordnung: 1,5%; Landwirtschaft: 0,1%; Wirtschaft: 0,5%; Forstwirtschaft / Energie: 1,5%.