Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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11/13 wird der Bundesrat dazu Näheres darlegen. Daneben wird auch bei kleineren Renovations- und Unterhaltsarbeiten eine noch konsequentere Priorisierung vorgenommen.
Senkung der Standards für Ausstattungen
Weiter werden die geltenden Standards für die Ausstattung der Kanzleien, Residenzen und Dienstwohnungen der Auslandvertretungen des EDA und des VBS gesenkt. So werden die zur Verfügung stehenden Flächen verkleinert und die Ausstattungsstandards auf einem tieferen Niveau festgelegt. Davon betroffen ist auch das Projekt Neu- und Umbau Kanzlei und Residenz Moskau.
Die Vereinbarung zwischen dem BBL und der Direktion für Ressourcen des EDA muss aufgrund der Senkung der Standards für Ausstattungen entsprechend angepasst werden.
Auswirkungen anderer Massnahmenpakete des KOP 11/13
Der Bundeshaushalt wird mit diesen Massnahmen um insgesamt 15 Millionen pro Jahr entlastet. Die in obenstehender Tabelle aufgeführten Werte des Finanzplans 20112013 werden aufgrund der Korrektur der Teuerung sowie der Kompensation der vorgezogenen Massnahmen aus der 1. Stufe des Stabilisierungspakets zusätzlich angepasst (vgl. Ziff. 1.2.3.1 und 2.2.1). Insgesamt wirkt sich damit das KOP 11/13 wie folgt auf die Kreditposition «A4100.0118 Zivile Bauten» aus:
FP 2011 FP 2012 FP 2013
Kompensation vorgezogener Investitionen 10,0 10,0
Teuerungskorrektur 6,0 6,0 6,0
Sparauftrag 12,0 12,0 12,0