Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten

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11.1 Kontext Aufgabenbereich

Mit der Beteiligung des Bundes an den Kosten der öffentlichen Arbeitsvermittlung und den arbeitsmarktlichen Massnahmen soll drohende Arbeitslosigkeit verhindert und eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Damit leistet der Bund einen Beitrag zur Verhinderung eines Anstiegs der strukturellen Arbeitslosigkeit.

Der Fonds der Arbeitslosenversicherung schreibt seit der letzten Revision im Jahr 2003 jährliche Fehlbeträge von rund 1 Milliarde. Aus diesem Grund wird das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung einer Revision unterzogen. Die Vorlage ist im März 2010 vom Parlament verabschiedet worden und sieht einen Ausgleich der laufenden Rechnung und einen jährlichen Schuldenabbau durch Einsparungen auf der Leistungsseite und Mehreinnahmen vor. Das Inkrafttreten ist auf Anfangs 2011 vorgesehen.

Im Rahmen der Aufgabe «Sozialer Wohnungsbau und Wohnbauförderung» erleichtert der Bund den Zugang zu preisgünstigem und qualitativ gutem Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen.

11.2 Mittelfristige Reformen und Massnahmen AÜP

Mit Blick auf die aktuelle Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und das politisch bereits weitgehend ausgeschöpfte Reformpotential werden in diesem Bereich keine zusätzlichen Reformstossrichtungen geprüft.

11.3 Im Rahmen des KOP 11/13 umzusetzende Massnahmen

Botschaft Entlastungswirkung (in Mio.) Massnahme

KOP Ziffer 2011 2012 2013 20142015

Reduktion der Förderung von gemeinnützigen Bauträgern 2.2.22 10.0 10.0 10.0

12. Migration

Aufgaben Voranschlag 2008 Anteil Zielwachstum p.a.

(in Mio.) 2008-2015

insgesamt 951 100% -0.8 %

12.1 Kontext Aufgabenbereich

Das Aufgabengebiet Migration lässt sich grob in die beiden Bereiche Asyl- und Ausländerpolitik gliedern. Wichtigste Teilaufgaben sind mithin die Prüfung der Asylwürdigkeit, der Schutz vor Verfolgung und die Integration sowie die Regelung bzw. der Vollzug von bürger- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Dabei entfallen wesentliche Ausgabenanteile auf die Fürsorge im Asylbereich.