Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

Der Bundesrat beschloss, anlässlich der Verabschiedung der revidierten FiLaV mit den Zahlen 2010, den Fehler in der Höhe der erwähnten 6,4 Millionen Franken im Jahr 2010 in Form einer einmaligen Nachzahlung durch entsprechende Korrekturen bei den übrigen Empfängerkantonen vollumfänglich zu kompensieren.

Bund und Kantone sind sich darin einig, dass das Problem rückwirkender Fehlerkorrekturen auf der Basis einer klaren rechtlichen Grundlage gelöst werden muss. Der jetzige Zustand, der faktisch einem «Automatismus» gleichkommt, ist unbefriedigend und trägt nicht dazu bei, Anreize für eine hohe Datenqualität zu setzen.

Datenqualität Lastenausgleich

Die EFK hält in ihrem Bericht vom 19. Oktober 2009 fest, dass das Bundesamt für Statistik (BFS), das als Datenherr die Daten für die Berechnung des Lastenausgleichs bereitstellt, über ein adäquates internes Kontrollsystem (IKS) verfügt. Die statistischen Grundlagen bezüglich der internationalen Funktionäre und Diplomaten sind nun soweit aufbereitet, dass die EFV die Berechnungen zum Lastenausgleich lückenlos durchführen kann. Allerdings wird das BFS inskünftig darauf achten, dass seine Datenlieferungen so konzipiert sind, dass die EFV keine nachträgliche manuelle Korrekturen bzw. Anpassungen an den Daten vornehmen muss. Dies gilt insbesondere für die Daten auf Gemeindeebene (vgl. hierzu auch die Ausführungen zur neuen Informatiklösung zur Berechnung der Ressourcen- und Lastenausgleichszahlungen in Kapitel 3.3.3).

Fazit

Zur verbesserten Datenqualität beigetragen haben die grossen Anstrengungen der Kantone, die bereits erwähnten Weisungen des EFD vom 19. Dezember 2008 sowie die jährlichen Audits der EFK vor Ort. Die kantonalen Steuerämter können dabei ihre internen Prozesse kritisch durchleuchten und geortete Schwachstellen bei der Datenerhebung und -lieferung an die ESTV eliminieren.

Trotz der erkennbaren und erfreulichen Fortschritte bezüglich Datenqualität besteht nach wie vor punktueller Handlungsbedarf: Wie die EFK in ihrem Bericht vom 19. Oktober 2009 festhält, bestehen hinsichtlich der Datenextraktionen für die quellenbesteuerten Einkommen (und in wenigen Fällen auch für die Vermögen der natürlichen Personen) Mängel in Bezug auf eine lückenlose Dokumentation der "Verarbeitungskette" und den adäquaten Einbezug der Informatik. Weiter stellt die EFK fest, dass bezüglich Qualitätssicherung nur zwei der insgesamt sechs im Jahr 2009 geprüften Kantone über ein Konzept verfügen, aus welchem namentlich die Rollen, Verantwortlichkeiten und zu beachtenden Fristen hervorgehen. Die EFK regt dabei an, dass die Prozesse besser abgebildet und die Amtsspitzen der kantonalen Steuerämter stärker als bisher in die Datenaufbereitung involviert werden. Solange die interne Kontrolle nicht umfassend garantiert werden kann, besteht die Gefahr einer lückenhaften Datenübermittlung an die ESTV. In diesem Sinne sind die Kantone vom Vorsteher EFD mit Schreiben vom 20. November 2009 aufgerufen worden, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um eine lückenlose und einwandfreie Datenübermittlung an die ESTV zu gewährleisten.

3.3 Massnahmen zur Verbesserung der Datenqualität

3.3.1 Plausibilisierungen

Im Rahmen der weiter oben erläuterten Plausibilisierungen der gelieferten Daten zum Ressourcenpotenzial wurde bisher die Darstellung der Abweichung zum Vorjahr des massge-