Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
− fehlerhafte Datenlieferungen der Kantone Wallis und Zürich zu den massgebenden
Reinvermögen
Die erwähnten Übermittlungsfehler wurden jeweils rechtzeitig entdeckt und den zuständigen Stellen (ESTV, EFV, FDK) mitgeteilt, so dass sie rechtzeitig, d.h. vor Verabschiedung der FiLaV durch den Bundesrat, in das Zahlenwerk einfliessen konnten.
Rückwirkende Fehlerkorrekturen
St. Gallen
Im Rahmen einer Überprüfung der relevanten Daten zur Berechnung des Ressourcenpotenzials stellte die ESTV anfangs Mai 2008 fest, dass sich bei der Datenlieferung des Kantons St. Gallen für das Bemessungsjahr 2004 ein grober Fehler eingeschlichen hatte. Deshalb waren für eine bestimmte Kategorie von Steuerpflichtigen um das Hundertfache überhöhte steuerbare Einkommen in die Datengrundlage und in die Auswertungen geflossen26. Dadurch erhöhte sich fälschlicherweise das Ressourcenpotenzial von St. Gallen. Entsprechend zu hoch fiel dann sein Ressourcenindex aus und damit einhergehend zu tief seine Ausgleichszahlungen für das laufende Jahr. Der dargelegte Fehler hatte zur Folge, dass St. Gallen für das Jahr 2008 eine Einbusse von rund 87 Millionen Franken erleiden musste, während die anderen ressourcenschwachen Kantone im gleichen Umfang zuviel Ausgleichsmittel erhielten.
Der Fehler hat sich bei der Datenlieferung des kantonalen Steueramts an die ESTV im Rahmen einer Nachmeldung ergeben und wurde in der Massenverarbeitung nicht bemerkt. In ihrer Stellungnahme vom 15. August 2008 hielt die EFK fest, dass für den Fehler sowohl das kantonale Steueramt St. Gallen als auch die ESTV verantwortlich seien ("les responsabilités de l'erreur sont partagées. Par son comportement, le canton de Saint-Gall a notamment clairement contribué à créer le malentendu qui a constitué la source de l'erreur ensuite accomplie par l'AFC").
Entgegen dem Antrag der FDK beschloss der Bundesrat anlässlich der Verabschiedung der revidierten FiLaV mit den Zahlen 2009, den dargelegten Fehler rückwirkend und verteilt auf die Jahre 2009, 2010 und 2011 zu Gunsten des Kantons St. Gallen zu korrigieren, kompensiert durch entsprechende Korrekturen bei den übrigen Empfängerkantonen. Gleichzeitig unterstrich er, in Übereinstimmung mit der FDK, die Notwendigkeit einer sauberen rechtlichen Regelung für die Handhabung nachträglich festgestellter Fehler (vgl. dazu Kapitel 3.4).
Jura
Der Kanton Jura hat für bei der Datenlieferung für das Bemessungsjahr 2006 einen Fehler bei der Datenlieferung des Vorjahres festgestellt. Die ESTV hat den Befund geprüft und dessen Richtigkeit bestätigt. Dieser Fehler hat dazu geführt, dass der Kanton Jura im Jahr 2009 rund 6,4 Millionen Franken zu wenig Mittel aus dem Ressourcenausgleich erhielt, während die übrigen ressourcenschwachen Kantone im Total eine um diesen Betrag zu hohe Ausgleichssumme erhalten haben.
26 Statt ein steuerbares Einkommen in 100 Fr. von 97'400 Fr. wurde fälschlicherweise ein steuerbares Einkommen in 100 Fr. von 9'740'000 Fr. aufgenommen.