Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
Die beteiligten Akteure werden alles daran setzen, die oben erwähnten Eckwerte einzuhalten, um sicherzustellen, dass der Anhörungsbericht auf der Grundlage validierter Daten veröffentlicht werden kann. Wichtig ist zudem, dass Schätzungen oder Korrekturen im Bericht selbst dokumentiert sein müssen, um eine grösstmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Datennachlieferungen nach Veröffentlichung des Berichtes müssen inskünftig eine absolute und gut begründete Ausnahme bilden. Umso mehr muss der revidierte Zeitplan von allen Akteuren exakt eingehalten werden. Der oftmals vorgebrachte Wunsch aus kantonaler Seite, im Interesse der Planungssicherheit die Anhörung bereits auf Anfang Juni zu eröffnen und diese damit gegenüber der bisherigen Praxis vier Wochen früher anzusetzen, kann aufgrund der Datenverarbeitung namentlich in den Kantonen nicht entsprochen werden. Eine frühere Eröffnung der Anhörung würde bedingen, dass die von den Kantonen zu liefernden Daten entsprechend früher bei der ESTV eintreffen müssten, was nicht im Interesse der Datenqualität wäre: je früher der Übermittlungstermin angesetzt wird, umso eher müssten provisorische und damit nicht gesicherte Daten in Kauf genommen werden, was wiederum die Akzeptanz des errechneten Ressourcenpotenzials (ASG) in Frage stellen würde. Mit der skizzierten Optimierung des Datenaufbereitungsprozesses wird dem Wunsch nach einem strafferen Verfahren Rechnung getragen, ohne jedoch das zentrale Gebot der Datenqualität in Frage zu stellen.
3.3.3 Informationstechnische Datenbearbeitung auf Stufe EFV
Für die jährlichen Berechnungen zum Ressourcen- und Lastenausgleich werden mehrheitlich Steuerdaten der ESTV sowie geografisch-topografische und soziodemografische Daten des BFS benötigt. Diese Daten wurden bisher der EFV in Form von Excel-Dateien übermittelt und anschliessend mittels speziell erstellter Excelvorlagen verknüpft. So liessen sich die effektiven Berechnungen mehrheitlich automatisieren und durch Kennwörter auch schützen. Für komplexere mathematische Berechnungen wurde zudem ein statistisches Analyseprogramm (SAS) verwendet, dessen Ergebnisse anschliessend wieder in Excel überführt werden mussten. Auch wenn die Bearbeitung der Daten weitgehend automatisiert und die Möglichkeiten für unbeabsichtigte Fehlmanipulationen so stark wie möglich eingeschränkt wurden, waren bisher immer noch viele manuelle Eingriffe in den Berechnungsprozess notwendig. Dies führte insbesondere bei nachträglichen Korrekturen oder gewünschten Simulationen zu einem erheblichen Arbeitsaufwand.
Aufgrund einer Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle im Jahr 2006 wurde eine Informatiklösung entwickelt, welche den Berechnungsprozess praktisch vollständig automatisiert und manuelle Eingriffe weitgehend überflüssig macht bzw. bei den Basisdaten der ESTV und des BFS sogar verhindert. Zudem erfolgen die Datenlieferungen der ESTV und des BFS mittels standardisierter XML-Dateien. Sämtliche nachträgliche Änderungen in den Daten oder den Prozessen sollen protokolliert und nachvollziehbar gemacht machen.
Wenn alle Tests erfolgreich verlaufen, sollen bereits die Berechnungen zum Referenzjahr 2011 erstmals mit dieser neuen Informatiklösung erstellt werden. Der zeitlich limitierende Faktor in den Berechnungen bleibt aber weiterhin die Verfügbarkeit der ESTV-Daten (jeweils spätestens Ende Mai). Deshalb lassen sich auch in Zukunft die Zahlen zum Ressourcen- und Lastenausgleich nicht früher publizieren.
3.3.4 Erfassung des Veranlagungsstandes
Die Periodisierung und Jahresprozesse sind so gestaltet, dass davon ausgegangen werden kann, dass der grösste Teil der Veranlagungen, auf welchen die Daten der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage basieren, im Zeitpunkt der Datenextraktion definitiv vorgenommen werden konnten. Bei den juristischen Personen kann sich die Fachgruppe Qualitätssicherung von der ESTV über den Anteil der definitiven Veranlagungen jeweils ins Bild