Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
5.3 Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Verhältnis
Bereits im Rahmen der ersten NFA-Botschaft ist die Frage nach den Auswirkungen der NFA auf die Standortgunst der ressourcenstarken Kantone im internationalen Steuerwettbewerb breit erörtert worden. Das damalige Gutachten Kirchgässner/Hauser kam dabei zum Schluss, dass keine massive Abwanderung von natürlichen und juristischen Personen ins Ausland zu befürchten sei34. Im Art. 2 Bst. c FiLaG wurde das Ziel festgehalten, dass der Finanzausgleich die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone im nationalen und internationalen Verhältnis erhalten soll. Aufgrund der noch eingeschränkten Verfügbarkeit von Daten beschränkt sich die nachfolgende Beurteilung auf die Entwicklung der Maximalsteuersätze für Unternehmen sowie die effektive Durchschnittssteuerbelastung.
Körperschaftssteuersätze
Die statutarischen (= gesetzlichen) Maximalsteuersätze für Unternehmen variieren international deutlich, z.B. im Jahr 2009 zwischen 12,5 % in Irland und 39,5 % in Japan. Trotz der zum Teil deutlichen Steuersenkungen, welche seit 2001 in fast sämtlichen OECD-Ländern und insbesondere in Island, Griechenland und den osteuropäischen EU-Ländern vorgenommen wurden, zeigt sich, dass die statutarischen Unternehmenssteuersätze 2009 in der Schweiz (z.B. Zürich) im internationalen Vergleich eher niedrig sind (vgl. Tabelle 19). Der Vergleich ist aber von beschränkter Aussagekraft, da die Steuersätze zwischen den Kantonen erhebliche Unterschiede aufweisen. Anfang 2009 lagen diese zwischen 12,7 % (Obwalden, Appenzell-Ausserrhoden) und 24,2 % (Genf). Aber selbst der Kanton Genf weist tiefere Maximalsätze auf als die meisten westeuropäischen OECD-Länder.
34 BBl 2001 2520 f.