Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
warten, doch würden sich diese nicht einseitig zu Gunsten des Bundes oder der Kantone auswirken. Dabei gelte zu berücksichtigen, dass es sich um eine auch politisch beeinflussbare Entwicklung handelt, welche naturgemäss mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sei.
Die Frage, ob bzw. in welchem Ausmass Aufgabenbereiche seit Einführung der NFA einer unterschiedlichen Dynamik unterworfen sind, kann im jetzigen Zeitpunkt aufgrund der naturgemäss sehr spärlichen Datenbasis nicht beurteilt werden. Erst wenn auf eine längere Zeitreihe zurückgegriffen werden kann, sind Aussagen möglich. Das heisst konkret, dass die Frage der Dynamik erst im Rahmen des zweiten Wirksamkeitsberichts (2013/14) erörtert werden kann. Doch auch dann werden aufgrund der Tatsache, dass Entwicklungen und damit Ausgaben auch das Resultat politischer Beschlüsse sind, "objektive" Aussagen in nur beschränktem Ausmass möglich sein.
Im folgenden werden erste Ergebnisse bezüglich der Umsetzung der NFA in ausgesuchten Aufgabenbereichen dargelegt. Diese erste Auslegeordnung beschränkt sich bewusst auf jene entflochtenen Aufgabenbereiche, die für die NFA-Reform politisch und finanziell von besonderer Bedeutung waren.
6.2.2 Nationalstrassen
Im Zuge der erfolgten Neuverteilung der Aufgaben sind die Nationalstrassen mit Abstand sowohl politisch als auch finanziell der für den Bund bedeutendster Bereich. Bis Ende 2007 war er bekanntlich eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Die Kantone waren Eigentümer, Bauherren und Betreiber der Nationalstrassen. Der Bund trug aber – je nach Belastung der Kantone durch die Nationalstrassen, ihrem Interesse an diesen Strassen sowie ihrer Finanzkraft – bis zu 97 % der Kosten. Die Asymmetrie zwischen ausgabenrelevanten Entscheidungen und der Finanzierung eines grossen Teils der Kosten begünstigte tendenziell einen ineffizienten Mitteleinsatz. Mit der NFA wurde der Bund zum alleinigen Verantwortlichen für die Nationalstrassen, wobei die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes weiterhin eine Verbundaufgabe Bund-Kantone darstellt. Damit bestehen günstigere Voraussetzungen, um einen möglichst effizienten Mitteleinsatz zu erreichen.
Gemäss früheren Schätzungen des ASTRA kann nach einer Übergangszeit im Bereich Ausbau, baulicher Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen mit jährlichen Effizienz- und Effektivitätsgewinnen in der Grössenordnung von rund 100 Mio. Franken (Stand per 1. Januar 2008, namentlich bezüglich Netzlänge) gerechnet werden. Die nachfolgenden Abschnitte zeigen, in welchen Bereichen diese bereits erzielt wurden bzw. in den nächsten Jahren realisiert werden können.
Effizienz- und Effektivitätsgewinne beim betrieblichen Unterhalt
Mit der NFA haben 11 Gebietseinheiten anstelle von bisher 24 Kantonen die Aufgaben des betrieblichen Unterhalts (Winterdienst, Grünpflege, Reinigung, etc.) übernommen. Ein bedeutender Teil der Leistungen der Gebietseinheiten wird vom Bund nicht mehr nach Aufwand, sondern mit Globalbudgets entschädigt.
Dank konsequenter Verhandlungsführung und Überzeugungsarbeit ist es dem ASTRA gelungen, die von den Gebietseinheiten offerierten Preise auf CHF 215 Mio. abzusenken. Nimmt man die (hypothetischen) Kosten der 24 kantonalen Tiefbauämter vor der NFA von 225 bis 240 Mio. Franken als Massstab, so beträgt der erzielte Effizienzgewinn beim betrieblichen Unterhalt 10 bis 25 Mio. Franken pro Jahr.
Weitere unausgeschöpfte Effizienzpotenziale zeigt das laufende ASTRA-Projekt „Optimierung und Steuerung Betrieblicher Unterhalt der Nationalstrassen“ (OSBU) auf. Zudem kön-