Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

nen durch ein optimiertes Facility Management sowie ein gezieltes Controlling der Gebietseinheiten ab 2010 zusätzliche Effizienz- und Effektivitätsgewinne realisiert werden.

Effizienz- und Effektivitätsgewinne im Bereich Ausbau und baulicher Unterhalt

Der Bund ist seit dem 1. Januar 2008 Bauherr aller Ausbau- und baulichen Unterhaltsprojekte, mit Ausnahme der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes. Damit bestehen wesentlich günstigere Voraussetzungen als bisher, um im Bereich Ausbau und baulicher Unterhalt durch (a) Optimierungen auf Projektebene sowie (b) Optimierung der Organisation der Bauherrenaufgaben eine hohe Effizienz zu erreichen.

Optimierungen auf Projektebene: Konzentration der Ausbau- und Unterhaltsprojekte auf das Notwendige statt auf das Wünschbare („Need to have“ anstatt „Nice to have“)

Weil die Kantone in der Vergangenheit nur einen geringen Anteil der Investitionskosten selber tragen mussten, war die Bereitschaft zur Realisierung von ästhetischen oder Komfort bringenden Projekten vergleichsweise hoch. Das ASTRA ist heute bestrebt, auf Projekte bzw. Projektelemente zu verzichten, welche über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen bzw. für die Nationalstrasse funktional nicht unbedingt notwendig sind. Diese Praxis geht unter anderem auf einen Beschluss des Bundesrates zurück, die geltenden Normen und Standards im Bereich der Nationalstrassen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Der entsprechende Schlussbericht wurde am 9. Dezember 1997 veröffentlicht und dient seither als Grundlage für die Praxis des ASTRA.

Von den insgesamt 371 von den Kantonen im Rahmen der NFA zur weiteren Bearbeitung übernommenen Projekten werden 75 Projekte vom Bund nicht weitergeführt sowie 58 Projekte redimensioniert. Das Projektvolumen reduziert sich insgesamt um 1'463 Mio. Franken, was bei einer angenommenen Realisierungszeit aller übernommenen Projekte von 8 bis 13 Jahren einem jährlichen Effizienzgewinn von 110 bis 180 Mio. Franken entspricht.

Optimierte Beschaffungspraxis

Waren vor der NFA 24 kantonale Tiefbauämter für die Beschaffung zuständig, sind es heute 5 ASTRA Filialen, die nach einheitlichen Vorgaben und Prozessen arbeiten. Effizienz- und Effektivitätsgewinne sind möglich, da dank grösseren Projekten bessere Konditionen, tiefere Planungskosten und tiefere Overhead-Kosten im Vergleich zum Bauvolumen erzielt werden können. Da das Jahr 2008 ein Übergangsjahr ist – die Beschaffung durch das ASTRA lief erst an – kann der erzielbare Effizienzgewinn noch nicht beziffert werden.

Harmonisierung der Instandsetzungsintervalle für die verschiedenen Bauteile

Das ASTRA sieht vor, die Lebensdauer der einzelnen Bauteile mit den Unterhaltsarbeiten zu harmonisieren. Als Taktgeber dient dabei der Ersatz des Belags, der ca. alle 15 Jahre notwendig ist. In Zukunft sollen deshalb alle Bauteile technisch so ausgelegt werden, dass sie eine Lebensdauer von 15 Jahren oder ein Mehrfaches davon aufweisen. Mit diesem Optimierungsschritt können längerfristig kostenseitig Effizienz- und Effektivitätsgewinne erzielt werden, da die Lebensdauer der verschiedenen Bauteile voll ausgeschöpft wird. Zudem erhöht sich die Verfügbarkeit der Nationalstrassen.

Optimierung der Organisation der Bauherrenaufgaben

Die Konzentration sämtlicher Bauherrenaufgaben im ASTRA mit seinen fünf Filialen erlaubt eine deutliche Effizienzsteigerung. Das Ziel des ASTRA ist, die NFA-Aufgaben mit maximal 215 bis 250 zusätzlichen Mitarbeitenden zu bewältigen. Per Ende 2008 liegt der Personal-