Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
7.2 Kantonale Steuergesetzrevisionen
Im Zusammenhang mit dem Übergang zur NFA interessiert ebenfalls, wie sich unmittelbar vor und seit dem Inkrafttreten der NFA die kantonalen Steuergesetzgebungen entwickelt haben. Im Vorfeld der NFA wurde diskutiert, ob Kantone in Erwartung der NFA ihre Steuergesetzgebung präventiv anpassen würden. In diesem Zusammenhang ist auf den Erlös aus den überschüssigen Goldreserven der SNB hinzuweisen. Die 2005 erfolgte Verteilung der rund 14 Mia. Franken an die Kantone kam nach Massgabe der kantonalen Finanzkraft zum Tragen. Das heisst, dass die Erträge zu 5/8 gemäss Wohnbevölkerung und zu 3/8 gemäss kantonaler Finanzkraft verteilt wurden. Dadurch eröffnete sich namentlich den finanzschwachen Kantonen vermehrt die Möglichkeit, Schulden abzubauen und/oder ihre Steuern zu senken.
Da zum Zeitpunkt der Berichtsredaktion die neuesten bereinigten kantonalen Steuerdaten jene des Jahres 2006 waren, für die Periode seit Inkrafttreten der NFA folglich noch keine bereinigten Daten vorlagen54, wurde bei den kantonalen Steuerämtern eine Umfrage gestartet, die über die seit 2007 (Jahr vor Inkraftsetzung der NFA) in den Kantonen realisierten und konkret geplanten Steuergesetzrevisionen Aufschluss geben soll. Die Umfrageergebnisse gehen aus der Tabelle im Anhang C hervor.
Sie zeigen, dass sich der Steuerwettbewerb unter den Kantonen in vollem Gang befindet und gerade in den letzten Jahren weiter akzentuiert hat. Seit dem Vor-NFA-Jahr 2007 sind nur noch in wenigen Kantonen Teilrevisionen erfolgt, die eine höhere Steuerbelastung nach sich gezogen haben, wobei in der entsprechenden Periode auch in diesen Kantonen mehrheitlich Steuersenkungen vorgenommen worden sind. Ansonsten waren und sind in allen Kantonen Steuersenkungen zu verzeichnen und dies in den ressourcenstarken wie auch den ressourcenschwachen Kantonen. Dabei ist das Ausmass der Steuersenkungen in den ressourcenstarken wie auch ressourcenschwachen Kantonen seit 2007 mit durchschnittlich je rund 5 Prozent der gesamten Steuereinnahmen der Kantone und ihrer Gemeinden ähnlich ausgefallen, wobei die ressourcenschwachen Kantone bezüglich Steuerbelastung tendenziell ganz leicht Boden gutgemacht haben dürften. Dies zeigt, dass auch nach Einführung der NFA die ressourcenstarken Kantone entgegen ihrer früheren Befürchtungen weiterhin in der Lage sind, am Steuerwettbewerb zu partizipieren. Dieser Befund wird auch durch Analysen der Entwicklung der Steuerbelastung im internationalen Vergleich gestützt (vgl. Kapitel 5.3).
Hauptmotiv für die Steuersenkungen war der Steuerwettbewerb unter den Kantonen. Einige wenige Kantone haben zwar ausdrücklich die NFA mit als Grund für die vorgenommenen und geplanten Steuersenkungen erwähnt; für keinen Kanton war sie indessen das explizit deklarierte Motiv.
Im Weiteren ist auch bezüglich der Entwicklung der Steuerbelastungen der Kantone anzuführen, dass der Beobachtungszeitraum von zwei bis drei Jahren seit dem Inkrafttreten der NFA als zu kurz bezeichnet werden muss, um daraus bezüglich der Wirkung der NFA bereits erhärtete Folgerungen ziehen zu können.
54 Bis und mit dem Jahr 2008 bereinigte Steuerdaten lagen zur Zeit der Berichtsredaktion lediglich für die Kantonshauptorte vor.