Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 92Fedlex · Erläuternder Bericht

Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

die georteten Mängel zu beseitigen. So hat das BAFU die Vertragsverhandlungen inklusive ihrer unmittelbaren Vorbereitung von econcept evaluieren lassen, um das Verhandlungsmanagement zu optimieren52.

Es ist nicht zu bestreiten, dass sich bei jenen Ämtern, welche noch altrechtliche Verpflichtungen abzubauen haben, die Geschäftsabläufe etwas kompliziert gestalten. Nach erfolgtem Abbau altrechtlicher Verpflichtungen werden jedoch auch diese Verwaltungseinheiten in der Lage sein, den Mitteleinsatz optimal steuern zu können, da sie sich ab diesem Zeitpunkt vollends auf das Instrument Programmvereinbarungen konzentrieren können. Unbestritten ist ferner, dass die Verteilung der Globalbeiträge transparent ausgestaltet sein muss. Die Fachämter sollen daher inskünftig den Kantonen die (finanziellen) Rahmenbedingungen vor der Gesuchseinreichung transparenter kommunizieren, damit die Verhandlungsspielräume zu Beginn des Verhandlungsprozesses offen auf dem Tisch liegen. Dies kann jedoch nicht bedeuten, dass die Mittel bspw. nach Einwohnern oder einem andern formalen Kriterium gleichmässig auf die Kantone aufgeteilt werden. Mit den Programmvereinbarungen soll vielmehr ergebnis- und wirkungsorientiert gesteuert werden. Das heisst, dass die Bundesmittel primär dorthin fliessen sollen, wo die Kantone entsprechende Vorhaben und Projekte eingereicht haben, die im Bundesinteresse sind.

Wie der Bericht der EFK aufzeigt, sind die involvierten Ämter bezüglich der Umsetzung bzw. Einführung von Pauschalen grundsätzlich auf Kurs. Der Realisierungsgrad gestaltet sich jedoch recht unterschiedlich. Umso mehr kommt der vorgesehenen Erfahrungsplattform (s. dazu weiter unten) grosse Bedeutung zu. Bezüglich des Handlungsspielraums der Kantone ist zu vermerken, dass der operative Freiraum insgesamt zugenommen hat: Insgesamt ist mit dem Ersatz von Einzelverfügungen durch Programmvereinbarungen eine Vereinfachung eingetreten.

Zusammenfassend können die ersten Erfahrungen mit dem neuen Instrument als zufriedenstellend erachtet werden. Selbstverständlich gilt es, im Hinblick auf die neue Vierjahresperiode von den bisherigen Erfahrungen zu profitieren und die georteten Anfangsschwierigkeiten auszumerzen. Die EFV wird daher eine Plattform für den Erfahrungsaustausch, der auch Kantonsvertreter angehören, einrichten, um nicht zuletzt eine formale Koordination auf Stufe Bund zu fördern. Diese wird auch dazu beitragen, einen verstärkten Kulturwandel in den Fachämtern des Bundes und der Kantone herbeizuführen. In der Tat waren bereits in der Projektphase der NFA die Fachämter unterschiedlicher Auffassung, was den Sinn und Nutzen von Programmvereinbarungen anbelangte. Nun gilt es, das Instrument konsequent und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen. Dies wird auch durch die von der FDK beantragte Erwähnung der Programmvereinbarungen in Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG erleichtert. Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung bzw. Ausgestaltung von Programmvereinbarungen tragen die hierfür zuständigen Fachämter.

52 econcept AG, "Programmvereinbarungen NFA: Evaluation" vom 19. November 2008.