Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
8 Massnahmen für den Finanzausgleich 2012-2015
8.1 Beiträge für den Ressourcen- und Lastenausgleich 2012-2015
8.1.1 Ressourcenausgleich
Gemäss Art. 5 FiLaG legt die Bundesversammlung mit einem dem Referendum unterstehenden Bundesbeschluss jeweils für vier Jahre den Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone und denjenigen des Bundes fest. Sie hat dabei die Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts zu berücksichtigen sowie am Ziel festzuhalten, international konkurrenzfähige Steuersätze in den Kantonen zu erhalten. Des Weiteren ist die in der Bundesverfassung verankerte Bandbreite zwischen dem horizontalen und vertikalen Lastenausgleich zu respektieren sowie der anzustrebenden Zielgrösse der finanziellen Leistungsfähigkeit der ressourcenschwachen Kantone (85 Indexpunkte) Rechnung zu tragen. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Massnahmen diesbezüglich aufgrund der in diesem Bericht durchgeführten Wirksamkeitsanalysen empfohlen werden können. Die Resultate der Untersuchungen können wie folgt zusammengefasst werden.
− Volatilität der Beiträge des Ressourcenausgleichs: Im Vergleich zu den Schätzungen in
der dritten NFA-Botschaft ist in den Jahren 2008-10 die durchschnittliche Veränderung der Ressourcenindizes, der Ausgleichszahlungen pro Einwohner und der Ausgleichszahlungen im Verhältnis zu den Steuereinnahmen geringer ausgefallen. Somit erweist sich der Ressourcenausgleich sogar noch stabiler als ursprünglich angenommen. Ausserdem fallen die Veränderungen der Ausgleichszahlungen in Relation zu den eigenen Steuereinnahmen der Kantone in sämtlichen Kantonen tiefer aus als die durchschnittlichen jährlichen Veränderungsraten der Steuereinnahmen selbst. Die Schwankungen bei den Ausgleichszahlungen können deshalb für die Kantone als tragbar erachtet werden. Es drängen sich daher keine Massnahmen zur Reduktion der Volatilität der Ausgleichszahlungen auf.
− Stärkung der kantonalen Finanzautonomie: Durch die NFA konnten die zweckgebunde-
nen Transfers zwischen dem Bund und den Kantone stark reduziert werden. Im Einführungsjahr 2008 lagen die zweckgebundenen Transfers um 4,8 Milliarden Franken oder 35 Prozent unter dem Vorjahreswert. Demgegenüber legten im Vergleich zum Vorjahr die zweckfreien Transfers 2008 um 1,4 Milliarden Franken oder 28 Prozent zu und das Verhältnis zwischen zweckfreien und zweckgebundenen Transfers hat sich von 27 Prozent auf gut 42 Prozent verbessert. Zusammen mit dem Rückgang der gesamten Transfers zwischen Bund und Kantonen um rund 3 Milliarden Franken bei gleichzeitig haushaltsneutralem Übergang zur NFA zeigen diese Resultate deutlich, dass durch den neuen Finanzausgleich die kantonale Finanzautonomie gestärkt wurde.
− Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit: Die Verringerung der
Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit betrifft hauptsächlich die Reduktion der Unterschiede vor und nach Finanzausgleich in einem bestimmten Jahr. Eine Verringerung der Disparitäten über die Jahre hinweg kann sogar unerwünscht sein, wenn es auf Kosten der ressourcenstarken Kantone geschieht. Dies war jedoch zwischen 2008 und 2010 nicht der Fall. Das Ressourcenpotential der ressourcenstarken Kantone wuchs in allen Jahren kräftiger als dasjenige der ressourcenschwachen Kantone. Damit vergrösserten sich auch die Disparitäten zwischen den Kantonen. Dies zeigt, dass sich nach der Einführung der NFA die ressourcenstarken Kantone weiterhin gut entwickeln konnten. Auch die Reduk-