Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

6.3.2 Die Befunde der Eidg. Finanzkontrolle

Die Eidg. Finanzkontrolle EFK hat im Rahmen einer Querschnittsprüfung bei fünf Bundesämtern festgehalten, dass seit Einführung der NFA die Erwartungen an die Programmvereinbarungen "teilweise erfüllt" worden seien. Ihren Prüfungsbefund fasst sie wie folgt zusammen51:

"Der grössere Teil der Bundesbeiträge wird nach wie vor mittels Einzelverfügungen abgewickelt. Vor allem für bauliche Massnahmen, massgeschneiderte Vorhaben sowie komplexe Projekte, die den Einbezug mehrerer Akteure verlangen, wird die klassische Subventionsform bevorzugt. Allerdings zeigt sich, dass für standardisierbare Leistungen die Programmvereinbarungen das effizientere Subventionsinstrument sind und ein weiterer Ausbau von dessen Anwendungsbereich die Ämter entlasten kann.

Bei jenen Verwaltungseinheiten des Bundes, welche ihre Aufgabenbereiche teilweise oder ganz mittels Programmvereinbarungen umgesetzt haben, ist überwiegend eine Vereinfachung der Geschäftsprozesse eingetreten. Die Rolle des Bundes ist gestärkt worden im Vergleich zu den früheren Kostenbeiträgen, weil der Bund den Mitteleinsatz besser steuern kann. Eher komplizierter wurden die Geschäftsabläufe hingegen in Ämtern, welche die altrechtlichen Verfügungen und die neurechtlichen Programme miteinander vermengt haben.

Im Rahmen der erstmaligen Umsetzung der Programmvereinbarungen wurde mehrheitlich bottom-up vorgegangen, indem die Verhandlungen mit den Gesuchen der Kantone eröffnet wurden. Um eine möglichst objektive und transparente Mittelverteilung zu gewährleisten, sollten künftig die Bundesämter ihre Mittelverteilungsmöglichkeiten und ihre strategischen Ziele transparenter kommunizieren, damit die Kantone ihre eigenen Prioritäten ebenfalls setzen können (transparente Verteilschlüssel).

Die Controllinginstrumente sind bei den geprüften Verwaltungsabteilungen vorhanden, teilweise noch im Ausbau. Dort wo die Programmvereinbarungen umgesetzt wurden, konnten die ersten Jahresberichte zeitgerecht empfangen und ausgewertet werden. Finanzielle Anreize zwecks Steuerung im Sinne von echten Globalbeiträgen sind bisher nur vereinzelt vorgesehen. Hingegen sind vielfach Pauschalbeiträge im Sinne von festen Beiträgen pro Leistungseinheit eingeführt worden. Vereinzelt sind rechtliche Detailregelungen nicht konsequent an das neue Konzept der Steuerung angepasst worden, weshalb in einzelnen Bereichen noch keine Pauschalen angewendet wurden.

Gemäss Konzeption der Programmvereinbarungen legt der Bund die Strategie fest und die Kantone sollen operativen Spielraum für die Umsetzung erhalten. Der Handlungsspielraum wird jedoch eingeschränkt durch gesetzliche Vorgaben, die verfügbaren Mittel und die Art der Zielvorgaben. Das Mass an operativer Freiheit ist daher von Bereich zu Bereich unterschiedlich ausgefallen. Gerade Freiraum und allgemein formulierte Ziele können wiederum zu Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Leistung, also des Erfüllungsgrades der Programmvereinbarung führen".

Zum Prüfungsbefund der EFK sind folgende Ergänzungen zu machen:

Das neue Instrument der Programmvereinbarung hat zwei Jahre nach Einführung der NFA noch immer einen experimentellen Charakter. Die Fachämter setzen jedoch alles daran, aus den ersten Erfahrungen zu lernen und im Hinblick auf die neue Vertragsperiode (2012-15)

51 vgl. "Umsetzung der Programmvereinbarungen bei der NFA - Bericht der EFK vom 15. Dezember 2009", S. 4.