Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

tion der Unterschiede in einem bestimmten Jahr entwickelte sich positiv. Die Ausgleichszahlungen erhöhten den durchschnittlichen Index der standardisierten Steuererträge bei den ressourcenschwachen Kantonen jedes Jahr stärker. Das bedeutet, dass die ressourcenschwachen Kantone immer mehr von den Ausgleichszahlungen profitieren konnten. Demgegenüber blieb der Rückgang des durchschnittlichen Indexes bei den starken Kantonen konstant. Sie mussten also anteilmässig nicht mehr in den Ausgleichstopf einzahlen um den steigenden Nutzen für die anderen Kantone zu finanzieren. Das Ziel geringerer Unterschiede konnte somit erreicht werden.

− Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Verhältnis:

Die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und der Kantone ist sowohl bei den Unternehmenssteuern als auch bei den Einkommensteuern nach wie vor hoch. Des Weiteren konnten die ressourcenstarken Kantone trotz der finanziellen Belastung durch den neuen Finanzausgleich ihre Steuerbelastung weiter senken oder zumindest halten. Das Ziel, national und international wettbewerbsfähige Steuersätze zu erhalten, wurde somit vollumfänglich erfüllt.

− Gewährleistung einer minimalen Ausstattung mit finanziellen Ressourcen: Die gemäss

FiLaG anzustrebende minimale Pro-Kopf-Ausstattung mit Eigenmitteln von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts wurde in den Jahren 2008 und 2009 jeweils von sämtlichen Kantonen erreicht. Für das Jahr 2010 blieben die drei Kantone Uri, Jura und Wallis nach erfolgtem Ressourcenausgleich knapp unterhalb der 85-Prozent-Marke. Gemäss Art. 19 Abs. 8 FiLaG muss aber auch der Härteausgleich mitberücksichtigt werden, wodurch der Index des Kantons Jura über 85 Punkte stieg. Uri erreichte 84,4 und Wallis 84,8 Indexpunkte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei explizit lediglich um eine Zielgrösse, und nicht um eine garantierte Mindestausstattung handelt. Die Beiträge des Ressourcenausgleichs erwiesen sich deshalb auch im Hinblick auf dieses Ziel als fast ausreichend.

Die vorliegende Wirkungsanalyse zeigt, dass der Ressourcenausgleich im Grossen und Ganzen die angestrebten Ziele erreicht. Der Bundesrat empfiehlt deshalb, für die kommende Vierjahresperiode 2012-15 die Grundbeiträge des horizontalen und vertikalen Ressourcenausgleichs grundsätzlich unverändert zu lassen. Damit jedoch die Ausgleichswirkung im Verhältnis zur Entwicklung des Ressourcenpotenzials der Kantone und somit zur wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz nicht sinkt, sollen die Beiträge im Jahr 2012 ausgehend von den Beiträgen des Jahres 2011 gemäss den Fortschreibungsregeln in Art. 5. Abs. 2 FiLaG festgelegt werden (vgl. dazu Anhang A, "Rechtsgrundlagen...").

Anders beurteilen dies die Vertreter der ressourcenstarken Kantone in der Fachgruppe. Sie beantragen "wegen den massiven Steuerausfällen als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise, den Kantonsanteil von 70 Prozent auf den Mindestprozentsatz (67 Prozent) zu reduzieren. Die ressourcenstarken Kantone budgetieren für das Jahr 2010 zusammen Defizite in der Höhe von 1,1 Milliarden Franken. Dies deshalb, weil ihre Steuerereinnahmen wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise um 0,85 Mia. Franken einbrechen. Gleichzeitig steigt ihre NFA-Belastung weiter an. Die beantragte Reduktion des Kantonsanteils von wenigen Prozent hat auf die NFA keine spürbaren Auswirkungen, für die ressourcenstarken Kantone jedoch schon. Solange noch unsicher ist, wie sich die Konjunktur entwickelt, soll der Kantonsanteil auf den Mindestprozentsatz reduziert werden".

8.1.2 Lastenausgleich

Der Grundbetrag für den Lastenausgleich ab 2012 soll gemäss Art. 9 FiLaG dem um die Teuerung angepassten Grundbetrag 2008 entsprechen. Die Gesamtdotation des Lastenausgleichs entspricht jeweils der Vorjahresdotation bereinigt um die Jahresteuerung im Mai (vgl. dazu Anhang A, "Rechtsgrundlagen..."). Wie die Analysen von Ecoplan zeigen, ändert sich der durch die Lastenausgleichzahlungen gesamthaft abgegoltene Teil der Sonderlasten zwi-