Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
nicht oder nicht mehr vollumfänglich notwendig erweist. Im folgenden wird der Frage nachgegangen, ob sich die Weiterführung des Härteausgleichs als notwendig erweist.
8.2.1 Analyse der Auswirkungen des Härteausgleichs
In diesem Kapitel sollen die Auswirkungen des Härteausgleichs unter die Lupe genommen werden. Als Indikatoren werden die Entwicklungen der Ressourcenindizes und der standardisierten Steuererträge pro Einwohner derjenigen Kantone untersucht, welche Anspruch auf den Härteausgleich haben. Aufgrund der Berechnungen in der Globalbilanz 2004/2005 galt dies für folgende neun Kantone: Bern, Luzern, Obwalden, Glarus, Freiburg, Schaffhausen, Waadt, Neuenburg und Jura. Bei der Bereinigung der Anspruchsberechtigung auf der Basis des Ressourcenindex 2008 anlässlich der Einführung der NFA fiel jedoch der Kanton Waadt weg, da er zu den ressourcenstarken Kantonen aufstieg. Damit die damaligen Berechnungen sauber nachvollzogen werden können, wird er hier trotzdem in die Betrachtungen einbezogen. Dadurch, dass der Kanton Waadt bei Einführung der NFA schliesslich keinen Anspruch auf Härteausgleich mehr hatte, verringerte sich die vom Parlament ursprünglich festgelegte Summe von 430 auf 366 Millionen Franken.
Entwicklung der Ressourcenindizes
Zunächst wird die Entwicklung des Ressourcenindex der im Härteausgleich anspruchsberechtigten Kantone betrachtet. Abbildung 12 stellt die Veränderung dieses Index in den drei Jahren seit der Einführung der NFA (Referenzjahre 2008, 2009 und 2010) im Vergleich zu den Werten in der Globalbilanz (Referenzjahre 2004/2005) dar.
In vier Kantonen (Bern, Schaffhausen, Waadt und Neuenburg) liegt der Ressourcenindex in allen drei Jahren im Vergleich zur Globalbilanz höher. Dabei ergab sich im Kanton Waadt beim Vergleich zwischen 2010 und 2004/5 mit 10 Indexpunkten der grösste Anstieg, gefolgt von Neuenburg mit 4 und Schaffhausen und Bern mit knapp 3 Punkten. Eine leicht unterschiedliche Entwicklung zeigt sich in Obwalden. Nach nur geringfügigen Veränderungen in den Jahren 2008 und 2009 stieg der Ressourcenindex im Jahr 2010 mit 4 Punkten stark an.
In den übrigen vier Kantonen ist der Index 2010 im Vergleich zum Wert in der Globalbilanz gesunken. In Luzern und Glarus verstärkte sich diese Abnahme über die Zeit, wenn auch auf unterschiedlichem Niveau. So nahm der Ressourcenindex in Luzern nur geringfügig ab (um 0,1 bis 1,5 Indexpunkten), während der Index für Glarus bereits 2008 stark einbrach (-26 Punkte) und sich seither weiter verschlechterte (-29 Punkte 2010 im Vergleich zu 2004/05). Freiburg und Jura erfuhren zwar im ersten Jahr der NFA noch einen Anstieg ihres Ressourcenindex, mussten 2010 jedoch eine Abnahme in der Höhe von 4 bzw. 1 Indexpunkt(en) hinnehmen.
Insgesamt lässt sich also keine systematische Entwicklung der Ressourcenindizes der im Härteausgleich anspruchsberechtigten Kantone seit der Globalbilanz 2004/2005 feststellen.