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Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 13 Seiten
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Art. 31 Koordination mit dem Spirituosensteuergesetz
1 Falls das Spirituosensteuergesetz vom (Datum)10 nicht gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft tritt, erlässt der Bundesrat bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung die nötigen spirituosensteuerrechtlichen Bestimmungen und bestimmt die für deren Vollzug zuständige Behörde.
2 Dabei hält er sich soweit als möglich an das bisherige Recht.
Art. 32 Referendum und Inkrafttreten
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, ... Ständerat, ...
Der Präsident: Der Präsident:
Der Protokollführer: Der Sekretär:
10 SR