Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten

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Alkohol-Testkäufe. Der Städteverband (D1) weist darauf hin, dass die gesetzliche Grundlage für Testkäufe ein wichtiges Anliegen der Städte sei.

Vier Kantone (Freiburg, Zug, Glarus, Wallis) sowie Grüne (P5), SGB (W1), Hausärzte

Schweiz (B5), FMH (B20), infodrog (PO3), Sucht Info Schweiz (PO4), NAS (PO5), Blaues Kreuz (PO9), FEGPA (PO10), ISPMZ (PO11), Public Health (PO12), Croix-bleue romande (PO13), AGS (PO14), fondationdépendences (PO15), LVT (PO16), Suchtprävention Zürich (PO18), DOJ (PO21), FSKZ (PO22), FVA (PO25), FNA (PO26), Krebsliga (PO27), KiM (PO29), GREA (PO31), FS (PO33), Ticino Addiction (PO34), FSP (PO35), Juvente (PO36), VBGF (PO38), REPER (PO39), Pro Juventute (PO40) und VfS (PO41) und EKAL (KA1) verlangen, bei festgestellten Verstössen das Management zur Rechenschaft zu ziehen. Als ultima ratio müsse auch der Bewilligungsentzug möglich sein. Für bfu (WO12) und EKAL (KA1) soll die Verantwortung für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen beim Management liegen, weshalb nicht das Verkaufspersonal sanktioniert werden solle. bfu (WO12) verlangt zudem eine zwingende Anzeige bei festgestellten Widerhandlungen. Für IG DHS (B21) und Coop (EU4) sind verwaltungsrechtliche Massnahmen bei wiederholten Verstössen denkbar, strafrechtliche Schritte gegen das Verkaufspersonal lehnen sie aber entschieden ab.

Für verwaltungsrechtliche Sanktionen setzen sich auch die Kantone Basel-Landschaft (K13), Thurgau (K19), Wallis (K24) und Tessin (K26) sowie die SP (P6) ein. Verwaltungsrechtliche Massnahmen sind nach Meinung von ISPMZ (PO11) und VBGF (PO38) wirksamer und könnten schneller ergriffen werden als strafrechtliche Schritte. Neben dem Entzug der Bewilligung wären als weitere Massnahme angeordnete Weiterbildungen zu prüfen. Dies schlägt auch FSKZ (PO22) vor. Pro Familia (PO6) wünscht vor allem mehr Mittel und grössere Befugnisse für die Kontrolleure, um harte Sanktionen bei Verstössen auszusprechen. Auch FVA (PO25) verlangt abschreckende Bussen für die Betriebsverantwortlichen. Zudem dürfe die Einhaltung der Abgabevorschriften nicht nur mittels Testkäufen überprüft werden. Notwendig seien auch vermehrte Kontrollen durch die Polizei. Croix-bleue romande (PO13)

wünscht vom Bund eine stärkere Koordination sowie eine finanzielle Unterstützung der Testkäufe.

Die Kantone und Gemeinden sind nach Ansicht von fondationdépendences (PO15) zur Durchführung von Testkäufen zu verpflichten. Dieser Forderung schliesst sich der Kanton Luzern (K6) an und verlangt zudem eine kantonale Koordination mit der Möglichkeit, diese an Gemeinden zu delegieren. Gleichzeitig müsse die Ausgestaltung der Details Sache der Kantone sein. Für Fondation O2 (PO17) sind die Kantone zumindest mit einzubeziehen.

Dass seine praktischen Erfahrungen bei der Erarbeitung der Ausführungsvorschriften mitberücksichtigt werden, wünscht der Kanton St. Gallen (K25).

Der Kanton Zürich (K3) zeigt sich kritisch gegenüber der Verhältnismässigkeit von Testkäufen und verlangt eine nochmalige Prüfung. Als Alternative wäre die Einführung der Ausweispflicht denkbar.

Der Einsatz von Minderjährigen als Testkäufern könnte, so FVA (PO25), zu unerwünschten Nebeneffekten führen. Das Instrument der Testkäufe dürften zudem Bund und Kantone nicht von der Verpflichtung befreien, Massnahmen in den Bereichen Werbung, Preis und Zugänglichkeit zu ergreifen und der Verhaltensprävention weiterzuentwickeln bzw. zu unterstützen.

economiesuisse (W2) begrüsst das Instrument der Testkäufe, wünscht jedoch aus Qualitätsgründen eine verbindliche und detaillierte Regelung der Kriterien. Zudem sollen Testkäufe nur von den Strafverfolgungsbehörden durchgeführt werden können. Auch soll die Zahl der Testkäufe begrenzt werden auf Betriebe, (a) bei denen begründeter Verdacht auf systematische Verletzung von Jugendschutzbestimmungen besteht oder (b) deren Angebot sich an überwiegend junges Publikum richtet. Ähnlich argumentieren SFF (B4) und VELEDES (B16).