Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/126: Teilrevision der Jagdverordnung · 67 Seiten

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als Folge schlechter Jagd- und Schiesspraxis) durch die Behörden geahndet und sanktioniert werden müsse (Busse, Patententzug). Sie fordern ebenfalls eine verbesserte Ausbildung der Jäger, damit die Häufigkeit der Notwendigkeit für Fangschüsse gesenkt werden könne.

Art. 2 Abs. 2 Bst. a JSV

Art. 2 Abs. 2

a. Faustfeuerwaffen für Fangschüsse;

Dem Einsatz von Faustfeuerwaffen als Mittel zum Anbringen eines Fangschusses erwächst kaum Opposition.

Ein Kanton (BE) erwähnt diesbezüglich die guten Erfahrungen beim Einsatz von 9mm Para-Teilmantel-Munition.

Zwei Schutzverbände (Helvetia Nostra, Société fribourgoise pour la protection des Animaux) wollen den Fangschuss mit Faustfeuerwaffen nur als Ausnahme zugelassen wissen.

Art. 2 Abs. 2 Bst. b JSV

Art. 2 Abs. 2

b. Messer zum Anbringen eines Kammerstiches, wenn die Wildtiere verletzt sind und Fangschüsse Menschen

oder erhebliche Sachwerte gefährden;

Der neuen Regelung zum Abfangen von verletzten Wildtieren mit dem Messer erwächst wenig Opposition.

Kantone: Ein Kanton (BE) fordert das Verbieten des Abfangens aus Tierschutzgründen (und verweist als Alternative auf die guten Erfahrungen mit der 9mm Para-Teilmantel-Munition); Ein Kanton (NE) unterstützt diese Regelung, fordert aber, dass der Begriff „Kammerstich“ durch „Stich ins Herz“ ersetzt werden soll; ein Kanton (TG) fordert, dass zusätzlich zum Messer beim Abfangen von Wildschweinen aus Sicherheitsgründen auch die Verwendung einer Lanze (Saufeder) zugelassen werden soll.

Ressourcennutzung: Von Seiten der ressourcennutzungsorientierten Verbände erwächst der Neuregelung wenig Opposition. Ein Verband (Verband Zürcher Jagdaufseher) fordert identisch zum Kt. TG die Zulassung der Lanze; Ein Verband (GDFV) ist jedoch komplett gegen eine solch unnötige und überkomplizierte Regelung, da der Jäger bei Bedarf schon wisse, was zu tun sei. Die Dachorganisation des schweizerischen Hundewesens (TKJ-SKG) beantragt, dass die Jagdhunde im Verordnungstext nicht unter erheblichen Sachwerten zu subsummieren, sondern ausdrücklich zu erwähnen seien.

Ressourcenschutz: Die ressourcenschutzorientierten Verbände stehen mehrheitlich hinter der Neuregelung (STS, SVS, ProNatura, WWF). Hingegen lehnen einige Schutzverbände (Helvetia Nostra, Société fribourgoise pour la protection des Animaux, Ligue Suisse Contre La Vivisection) die Verwendung des Messers zum Abfangen von Wild kategorisch ab. Ein Abfangen des Wildes mittels Stich mit dem Messer sei vom Jäger nicht auszuführen, ohne schreckliches Leiden der Tiere zu verursachen. Diese Situation könne und dürfe eigentlich gar nicht eintreten.

G262-0576