Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/126: Teilrevision der Jagdverordnung · 67 Seiten
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Kantone und Kantonskonferenzen: Von Seiten der Kantone und Kantonskonferenzen erachtet einzig ein Kanton (GE) die vollständige Unterschutzstellung des Rebhuhns als problematisch. Seiner Ansicht nach verschwinde dadurch das Interesse des Jägers an dieser Vogelart und in der Folge auch dessen Engagement für dieselbe. Dies sei kontraproduktiv, da sich an verschiedenen Orten zeigte, dass das finanzielle und zeitliche Engagement der Jägerschaft zum Gelingen der Wiederansiedlungsprogramme entscheidend sei, so z.B. beim notwendigen Schutz der ausgesetzten Rebhühner vor Prädation.
Ressourcennutzung: In ähnlichem Sinn äussern sich auch einige der ressourcennutzungsorientierten Verbände (JagdSchweiz, TKJ-SKG); sie würden den Beibehalt eines Moratoriums oder eines Schutzes via Verfügung des Bundes bevorzugen. Weiter betonen sie, dass ein Artenschutzprogramm (unter Mithilfe der Jägerschaft) beim Rebhuhn wohl die zielbringendere Massnahme wäre als der blosse Schutz vor Bejagung.
(2) Nicht aufgelistete Arten: Grosse Opposition erwächst dem genannten Absatz aber durch das Fehlen gewisser bedrohter Vogelarten in der Liste.
Kantone und Kantonskonferenzen: Ein Kanton (ZH) äussert sich dahingehend, dass zusätzlich die Waldschnepfe, der Haubentaucher, das Alpenschneehuhn und das Birkhuhn vollständig geschützt werden sollen. Eine Kantonskonferenz (KBNL) fordert mit Ausnahme der Waldschnepfe dasselbe. Hingegen stellen sich zwei Kantone (TI, OW) explizit gegen einen Unterschutzstellung dieser Arten, und begrüssen explizit den Beibehalt von deren bundesrechtlicher Jagdbarkeit wobei sie betonen, dass die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Arten oder deren allfällige Unterschutzstellung in Kantonskompetenz liege.
Ressourcenschutz: Breit gefordert wird der vollständige Schutz von Haubentaucher, Alpenschneehuhn, Birkhuhn und Waldschnepfe und teilweise auch des Feldhasen von Seiten der Natur- und Vogelschutzschutzverbände (ProNatura, WWF, SVS, Nos Oiseaux, SL, ALA, mountain wilderness, regionale Verbände) und ebenso von der politischen Partei der Grünen. Die Vogelwarte würde einen vollständigen Schutz dieser Arten zwar ebenfalls begrüssen, ihrer Ansicht nach liesse sich jedoch ein verbesserter Schutz von Alpenschneehuhn, Birkhahn und Waldschnepfe auch über anderweitige Einschränkungen des Jagddrucks (Beschränkung der Jagdtage, Ausdehnung der Schonzeit) erzielen. Der ausstehende Schutz dieser Arten stellt für diese Organisationen ganz allgemein einen wesentlichen Schwachpunkt der Vorlage dar. Diese Arten seien bedroht und die Schweiz trage eine wesentliche Verantwortung für deren Erhalt. Der WWF fordert gar, dass automatisch sämtliche Arten der roten Liste im Bundesrecht als nicht jagdbar aufzuführen seien. Gemäss diesen Organisationen sei es nicht haltbar, dass die Bewirtschaftung und allfällige Unterschutzstellung dieser Arten nach wie vor in Kantonskompetenz belassen werde. Es sei desweitern an der Jagd, den Tatbeweis zu erbringen, dass eine Bejagung keinen negativen Einfluss auf diese Arten habe, dies gelte ganz besonders beim Schneehuhn, welches durch den Klimawandel unter Druck gerate. Die Bejagung des Birkhahns sei als reine Trophäenjagd ganz besonders abzulehnen.
Die Tierschutzverbände (STS, regionale Verbände) monieren ihrerseits an diesem Absatz, dass der Abschuss von streunenden Hunden und Katzen weiterhin möglich
G262-0576