Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/126: Teilrevision der Jagdverordnung · 67 Seiten
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„nachhaltige Nutzung“, während das JSG eine „angemessene Nutzung“ bezweckt) gar besonders zu berücksichtigen seien, weil eine nachhaltige Nutzung in der Fischerei nicht mehr möglich sei, sobald eine geschützte Art diese verunmögliche.
Politische Parteien / ausserparlamentarische Kommissionen: Die Grünen und die ENHK lehnen diesen neuen Regulationsgrund kategorisch ab und fordern dessen Streichung. Gemäss den Grünen lasse sich aus dem kantonalen Nutzungsrecht der Jagd und Fischereiregale kein Anspruch auf bestimmte Einnahmen ableiten. Die effektive Nutzung hängt von zahlreichen natürlichen Gegebenheiten ab, schwanke natürlicherweise und es lasse sich kein Referenzwert oder eine garantierte Nutzungsquantität definieren. Der Nachweis eines kausalen Einflusses der Beutegreifer sei zudem nicht möglich, da stets mehrere Faktoren zu einer Entwicklung führen können. Es sei untragbar, dass die Rechtsbegriffe in diesem Bereich so offen gelassen und insbesondere keine Kriterien genannt worden seien, welche zu einem Abschuss führen können. Mit der Formulierung „hohe Einbussen“ würden falsche Erwartungen geweckt und willkürliche Entscheide überforderter Fachbehörden führten zu unfruchtbaren juristischen Auseinandersetzungen.
Landwirtschaft: Von Seiten der Landwirtschaftsverbände (SBV, SZV, SZZV, SAV, SAB) wird dieser neue Regulationsgrund begrüsst. Diverse Landwirtschaftsverbände fordern jedoch zusätzliche Regulationsgründe (siehe Forderungen unter Bst. h).
Jagd- Fischereiverbände: Von Seiten der Jagdverbände (JagdSchweiz) und des Berufsfischerverbandes (SBFV) wird dieser neue Regulationsgrund grundsätzlich begrüsst.
Gefordert wird jedoch noch ein zusätzlicher Regulationsgrund (siehe Forderung unter Bst. h), welcher es jedem einzelnen Kantonen erlauben soll, unabhängig von der Situation im Gesamtkompartiment, zu handeln und Grossraubtiere zu regulieren. Für
JagdSchweiz ist dieser Zusatz zur Vorlage zentral wichtig, um die mit dem Verordnungsentwurf gesetzten Ziele zu erreichen, da die neu vorgeschlagenen Regulierungstatbestände eindeutig zu wenig weit gingen.
Waldwirtschaft: Der Schweizerische Forstverein fordert das ersatzlose Streichen dieses Buchstabens weil dessen Anwendung sich u.U. sehr negativ auf den Zustand des Waldes auswirken könne. Hohe Bestände von wildlebenden Huftieren führen oft dazu, dass sich der Wald schlecht verjüngt, indem das Wild Jungbäume frisst, schält oder anderweitig schädigt. Aufgrund solch negativer Einflüsse sei die langfristige Stabilität der Schutzwälder gefährdet. Niedrige Wildbestände seien deshalb für die Stabilität des Schutzwaldes und die natürliche Waldverjüngung ein Vorteil. Aus diesem Grund seien Grossraubtiere positiv für den Wald und dessen natürliche Verjüngung. Grossraubtiere würden helfen hohe Ausgaben für die Wildschadenverhütung zu sparen. Deshalb sei aus Sicht der Walderhaltung auf eine Grossraubtierregulierung zu verzichten. Der Waldwirtschaftsverband fügt hinzu, dass dem öffentlichen Jagdregalinhaber in der Schweiz eine besondere Verantwortung bei der Prävention von Wildschäden am Waldeigentum zukomme, da in der Schweiz das Jagdrecht nicht dem Grundeigentümer zustehe, wie z.B. in Deutschland. Eine Organisation (IG Schutzwald Gantrisch) verlangt die Bildung eines finanziellen Anreizsystems, um die Grossraubtierpräsenz in den Regionen zu fördern. Sie beantragt dabei, dass Regionen, welche sich aus Gründen der Walderhaltung gegen eine - im Sinne der Vorlage begründete - Regulation von Grossraubtieren entscheiden würden, vom Bund im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs NFA finanziell entschädigt würden;
G262-0576