Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/129: Genehmigung der Änderungen vom 4. Juni 2004 zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen · 11 Seiten

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1 Anhörungsvorlage

Am 19. März 2010 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Änderungen vom 4. Juni 2004 zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen in die Anhörung geschickt. Die Anhörung ging am 30. Juni 2010 zu Ende.

Das Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (nachstehend

Übereinkommen) wurde am 25. Februar 1991 in Espoo (Finnland) unterzeichnet. Die Schweiz hat das Übereinkommen am 16. September 1996 ratifiziert, worauf es am

10. September 1997 für die Schweiz in Kraft trat. Am 12. April 2011 zählte das

Übereinkommen 45 Parteien. Das Übereinkommen legt einen Mechanismus für die

länderübergreifende Information und Konsultation fest, der bei Projekten zum Tragen kommt, die erhebliche grenzüberschreitende nachteilige Umweltauswirkungen haben können. Das Übereinkommen ist massgebend für 17 in Anhang I aufgeführte Arten von Vorhaben, «die wahrscheinlich erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Auswirkungen zur Folge haben», sowie für weitere Tätigkeiten, die die Parteien einvernehmlich dem Übereinkommen unterstellen.

Am 4. Juni 2004 hat die 3. Konferenz der Parteien einen Beschluss über die Änderung der Artikel 2, 8, 11, 14 und 14bis sowie der Anhänge I und VI des Übereinkommens

verabschiedet (Beschluss III/7). Diese Änderungen zielen darauf ab, die Anwendung des Übereinkommens zu erleichtern, namentlich durch die Präzisierung verschiedener

Bestimmungen sowie durch die Aktualisierung von Anhang I, der neu u. a. auch vier- und mehrspurige Strassen, Hochspannungsleitungen, Kehrichtverbrennungsanlagen und Windenergieanlagen auflistet. Diese Änderungen basieren auf den Erfahrungen, die bei der Umsetzung des Übereinkommens und anderer umweltrelevanter Übereinkommen

gesammelt wurden, sowie auf der Weiterentwicklung des Instruments der

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf nationaler und internationaler Ebene.

2 Eingegangene Stellungnahmen

Insgesamt wurden 71 Adressaten angeschrieben (siehe Liste im Anhang), von denen 46 geantwortet haben. Drei nicht angeschriebene Stellen haben sich zudem unaufgefordert geäussert.

Von den folgenden Kantonen, Organisationen und interessierten Vereinigungen ging eine Stellungnahme ein:

Kantone

Alle Kantone

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

- Verband der Schweizer Unternehmer (economiesuisse)

- Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV)

- Schweizerischer Bauernverband (SBV)

- Schweizerischer Gewerbeverband (SGV)

- Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)

Weitere Wirtschaftsverbände und Fachorganisationen

- Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft (bauenschweiz)

- Schweizerischer Baumeisterverband (SBV)

- Seilbahnen Schweiz (SBS)

- Chemie Pharma Schweiz (SGCI)

- Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE)

Beschwerdeberechtigte Umweltschutzorganisationen

- Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz (Pro Natura)

- Schweizerische Vereinigung für Landesplanung (VLP)

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