Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/129: Genehmigung der Änderungen vom 4. Juni 2004 zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen · 11 Seiten

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4 Gesamtbeurteilung der Vorlage

4.1 Kantone

Bei den Kantonen fanden die Änderungen breite Zustimmung. Einige Kantone wünschen jedoch Präzisierungen im erläuternden Bericht, namentlich in Bezug auf die Auslegung und die Konsequenzen einzelner Artikel (siehe Kap. 5). 23 Kantone begrüssen die Änderungen, der Kanton GR unter Vorbehalt. Der Kanton TG stimmt den Änderungen unter der

Bedingung zu, dass kein administrativer Mehraufwand entsteht, und die Kantone OW und AI verzichten ausdrücklich auf eine Stellungnahme, weil sie keine Grenze mit den

Nachbarländern teilen.

Die Mehrzahl der Kantone ist der Ansicht, dass die Änderungen den Geltungsbereich des Übereinkommens für die Kantone nicht wesentlich tangieren und eine verbesserte

Umsetzung des Übereinkommens ermöglichen, ohne eine Revision des Landesrechtes erforderlich zu machen.

Der Kanton JU macht geltend, dass die Annahme der Änderungen trotz gegenteiliger Einschätzung im erläuternden Bericht sehr wohl Konsequenzen für die Kantone berge, weil die Umsetzung des Übereinkommens teilweise Aufgabe der Kantone ist und Anhang I neue Anlagetypen auflistet. Allerdings räumt der Kanton ein, dass die Anzahl der vom

Übereinkommen betroffenen Projekte gering ist und der Mehraufwand begrenzt bleibt.

Der Kanton GR weist darauf hin, dass die Änderungen die Bewilligungsverfahren für

grenzüberschreitende Projekte erschweren und verzögern dürften und nicht dazu beitragen, die internationale Zusammenarbeit zu verbessern.

4.2 Gesamtschweizerisch tätige Dachverbände der Wirtschaft und weitere Wirtschaftsverbände und Fachorganisationen

Vier Verbände äusserten sich positiv: Der SGB schliesst sich der Stellungnahme von

Pro Natura an, der VSE stimmt trotz einer gewissen Kritik an Artikel 2 zu, SBS begrüsst die Änderungen, sofern sie keine Mehrkosten verursachen, und der TCS mit Vorbehalt

gegenüber der Tätigkeit 7b in Anhang I. Der SAV und der Schweizerische Bauernverband verzichten ausdrücklich auf eine Stellungnahme.

Die Mehrzahl der gesamtschweizerisch tätigen Dachverbände der Wirtschaft und der weiteren Wirtschaftsverbände und Fachorganisationen – economiesuisse, SGV,

bauenschweiz, der Schweizerische Baumeisterverband (nachfolgend SBV), SGCI und Centre Patronal – hingegen lehnen die Änderungen ab.

Diese sechs Verbände äussern Vorbehalte gegen alle internationalen Verpflichtungen im Umweltbereich. Sie sind mehrheitlich der Ansicht, es bestehe kein zusätzlicher

Handlungsbedarf zur Harmonisierung mit anderen völkerrechtlichen Übereinkommen mit ähnlicher Stossrichtung. Wie die Mehrheit der Vertreter wirtschaftlicher Kreise hatten sie schon die Ratifizierung des Übereinkommens von Aarhus3 in der Vernehmlassung

abgelehnt. Sie beurteilen die Ratifizierung der Änderungen des Übereinkommens von Espoo als verdecktes Manöver, der Ratifizierung der Aarhus-Konvention, auf die in Beschluss III/7 hingewiesen wird, zuzustimmen und untermauern ihre Ablehnung des Projektes mit den gleichen Argumenten, namentlich dass damit auch Bauunternehmen gezwungen würden, betriebliche Geheimnisse preiszugeben.

bauenschweiz und SGCI halten das Instrument UVP für ausreichend entwickelt und meinen, die Schweiz verfüge bereits über hinlänglich strikte Umweltschutzgesetze. Beide Verbände sehen deshalb keine Notwendigkeit, den inländischen Handlungsspielraum in diesem Bereich durch völkerrechtliche Verpflichtungen einzuengen.

3 Übereinkommen von 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten 5/11 056/2005-02379/26/12/03/17/07/13/01/K183-1805