Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/19: Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen · 17 Seiten
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5.16 Wünsche und Anregungen
Die FRC hätte es gerne gesehen, dass für die Vernehmlassung ein Preisvergleich der angebotenen Waren in den Zollfreiläden mit den Waren in normalen Geschäften ausserhalb der Flughäfen stattgefunden hätte. Die FRC geht davon aus, dass der durch die Abgabenbefreiung erzielte Preisvorteil der Waren nicht dem Konsumenten zugute komme, sondern für die Deckung der hohen Fixkosten an den Flughäfen (Lokalitäten) eingesetzt werde.
Das kf wünscht, dass zu den abgabenfreien Waren nach Artikel 69 ZV auch typische Schweizer Genussmittel wie z.B. Schokolade aufzunehmen seien.
at, CIPRET, CVS, KLCH, KLB, LLCH, LLLZ, LPV, SAN und die SHS äussern den Wunsch, dass auf internationaler Ebene auf das Abkommen über die Zollerleichterungen im Reiseverkehr (SR 0.631.250.21) solchermassen einzuwirken sei, dass der Artikel 3 Buchstabe a daraus entfernt werde und somit Tabak nicht mehr selbstverständlich zu den Gütern für Reisende gehöre, die von Eingangsabgaben befreit sind.
6. Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln
Es sind keine Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln eingegangen.
7. Einsichtnahme
Die vollständigen Stellungnahmen können bei der Oberzolldirektion (Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben) eingesehen werden.