Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/19: Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen · 17 Seiten
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Überblick
Mit dem Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen will der Bundesrat den abgabenfreien Einkauf von Waren anlässlich der Ankunft aus dem Zollausland ermöglichen.
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die Vorlage des Bundesrates. Insbesondere werden die mit der Einführung des sogenannten "Tax free on arrival"1 zu erwartenden positiven Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, die Beibehaltung der Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Landesflughäfen im europäischen und weltweiten Wettbewerb, die Stärkung des Tourismusstandortes Schweiz, die Vorteile in Bezug auf die seit dem 11. September 2001 immer strengeren Sicherheitsbestimmungen an Bord und nicht zuletzt das attraktive und bequeme Angebot für die Reisenden selbst hervorgehoben. Die Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmer, welche sich gegen die Einführung des abgabenfreien Einkaufs anlässlich der Ankunft aus dem Zollausland ausspricht, vertritt die Ansicht, dass es sich primär um eine Privilegierung des Flugverkehrs handelt, die gegenüber den anderen Verkehrsarten zu einer Wettbewerbsverzerrung führt und sich somit nicht mit den Bestimmungen über die Rechtsgleichheit und Wettbewerbsneutralität in der Bundesverfassung vereinbaren lässt. Zudem weist sie darauf hin, dass die EU den "Tax free on arrival" nicht kennt und die Vorlage somit den Bestrebungen der Schweiz nach einer weitestgehenden Europakompatibilität zuwiderlaufe. Zudem werde dem Ziel der WHO-
Konvention, wonach der Verkauf von Tabakfabrikaten in Zollfreiläden gänzlich verboten werden soll, nicht gefolgt.
1 In diesem Kontext beinhaltet der Ausdruck "Tax free on arrival" sowohl den mehrwertsteuer- und verbrauchssteuerfreien wie auch den zollfreien Einkauf anlässlich der Ankunft, obwohl der Ausdruck "Tax free" fachtechnisch nur die Befreiung von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchssteuern, jedoch nicht die Befreiung von den Zollabgaben abdeckt.