Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/19: Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen · 17 Seiten
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Die Mehrheit der Vernehmlasser, welche sich gegen die Einführung des "Tax free on arrival" ausspricht, weist darauf hin, dass die Schweiz mit der Einführung des abgabenfreien Einkaufs anlässlich der Ankunft aus dem Ausland eine Abweichung vom EU-Recht vornehmen werde, wo sie sich ansonsten um eine weitestgehende Europakompatibilität bemühe. Des Weiteren habe die Schweiz die WHO-
Tabakkontrollkonvention unterzeichnet, welche ein weltweites Verkaufsverbot von Tabakprodukten in Zollfreiläden vorsehe; die Einführung des "Tax free on arrival"
werde deshalb eine baldige Ratifizierung der WHO-Konvention nur erschweren.
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens wurde die Frage gestellt, ob sich die Privilegierung der abgabenfreien Einkaufsmöglichkeit anlässlich der Ankunft aus dem Zollausland vor dem Hintergrund der Rechtsgleichheit rechtfertigen lasse. Des Weiteren wurden die Vernehmlassungsteilnehmer gebeten, sich darüber zu äussern, ob die Privilegierung auf öffentlichen Interessen beruhe, die für eine Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit vorauszusetzen sind. Die Gegner der Vorlage vertreten die Meinung, dass der abgabenfreie Einkauf anlässlich der Ankunft aus dem Zollausland zu einer unerwünschten Wettbewerbsverzerrung führen werde. Diese zeige sich, indem einerseits eine nicht zu begründende Privilegierung des Flugverkehrs gegenüber anderen Verkehrsarten stattfinde und andererseits die Zollfreiläden innerhalb der Flughäfen gegenüber den Anbietern ausserhalb der Flughäfen bevorzugt werden. Von der Regelung werden zudem nur Passagiere, welche aus dem Zollausland ankommen, nicht aber Passagiere von Inlandflügen profitieren.
Die Befürworter halten diesbezüglich entgegen, dass eine Ungleichbehandlung der Verkehrsträger schon seit Jahrzehnten bestehe, jedoch diese durch die Gesellschaft weltweit respektiert werde. Zudem rechtfertige die Sonderstellung der Flughäfen und die insgesamt mit dem "Tax free on arrival" verbundenen volkswirtschaftlichen Auswirkungen eine Sonderbehandlung der Flughäfen. Für den Detailhandel seien keine oder nur marginale Auswirkungen zu erwarten, da die Freimengen für die Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren sowie die Wertfreigrenze von CHF 300.-- für die übrigen Produkte zum Tragen kommen. Substitutionskäufe werden als Ersatz der Einkäufe im Ausland und nicht als Ersatz für Einkäufe im Detailhandel erfolgen.
5. Beurteilungen der Vernehmlassungsteilnehmer zur Vorlage
5.1 Steigerung der Attraktivität der Flughafen im internationalen Umfeld
BL, BS, GE, JU, NW, ZH, SVP, TCS, AS, CP, EAP, kf, SIAA, ST, STV, SWISS, Unique, VSIG und ZHT sind sich einig, dass Zollfreiläden im Ankunftsbereich von
Schweizer Flughäfen die Attraktivität gegenüber ausländischen Flughäfen steigern und ihnen einen Standortvorteil verschaffen werden. Schweizer Flughäfen gehören in Bezug auf die Attraktivität zu den führenden Flughäfen der Welt und es gelte, diesen Platz zu verteidigen. Der STV hält zudem fest, dass die heutige Beschränkung der Einkaufsmöglichkeiten auf abfliegende Reisende nicht mehr zu verantworten sei,
insbesondere dann, wenn auch andere Länder den "Tax free on arrival" einführen. Die SWISS weist darauf hin, dass die weltweite Spitzenstellung der Schweizer Flughäfen für sie wichtig sei, weil damit ihren Passagieren eine attraktive Infrastruktur zur Verfügung stünde und sie deshalb über Zürich oder Genf reisen.