Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/19: Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen · 17 Seiten
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Die FER hält zudem fest, dass der Einkauf anlässlich der Ankunft einen zusätzlichen Komfort für die Reisenden darstelle, haben sie doch die Möglichkeit, einen kleinen Mitbringsel zu kaufen, bevor sie Freunde und KollegenInnen treffen oder zur Familie zurückkehren.
ZH, ZG, CVP, sgv, es, EAP, kf, ST, TCS und Unique weisen darauf hin, dass mit dem "Tax free on arrival" die aufwändigen Sicherheitskontrollen in Bezug auf die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord entschärft werden können und dadurch insbesondere der Konsum von umsatzstarken Parfüms gesteigert werde (EAP).
Zudem werden die Fluggesellschaften durch den Transport von weniger Handgepäck Gewichtseinsparungen erzielen, was einen geringeren Treibstoffverbrauch und somit eine geringe Belastung für die Umwelt sowie geringere Kosten für die Fluggesellschaft bedeute (FR, ZG, CVP, es, sgv, TCS, CP, kf, ST, Unique, VSIG).
5.6 Anwendung von "Tax free on arrival" in anderen Ländern
es, sdv, AS, SIAA, ST, Unique und der VSIG weisen darauf hin, dass die abgabenfreie Einkaufsmöglichkeit für ankommende Passagiere in zahlreichen Ländern in- und ausserhalb von Europa bereits existiere und erfolgreich angewendet werde (SI-AA).
5.7 Privilegierung des Flugverkehrs vor dem Hintergrund der Rechtsgleich-
heit und der Wettbewerbsneutralität
ZG, es, kv, sgv, TCS, GSSM, SIAA und der STV sind der Meinung, dass eine Benachteiligung des schweizerischen Detailhandels nicht zu erwarten sei, da die Freimengen für die Einfuhr von Alkohol und Tabak beibehalten werde. Bei den übrigen Produkten werde weiterhin die Wertfreigrenze von 300 Franken gelten. Im Vergleich zu den grossen Mengen an abgabenfreien Waren, die von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz im angrenzenden Ausland eingekauft werden, seien die Mengen, welche in Zukunft in Zollfreiläden anlässlich der Ankunft aus dem Ausland eingekauft werden können, vernachlässigbar gering. Die Substitutionskäufe werden als Ersatz der Einkäufe im Ausland und nicht als Ersatz für Einkäufe im Detailhandel der
Schweiz erfolgen (SIAA, TCS, GSSM).
Zudem sei keine Rechtsungleichheit zu den anderen Verkehrsarten erkennbar. Der abgabenfreie Einkauf von Waren an Personen auf Zollflughäfen sei seit Jahrzehnten möglich und solle jetzt lediglich um einen Personenkreis, welcher "in eine andere Richtung" reist, erweitert werden (SIAA, Unique). NW, SO, kv, SWISS und ZHT sehen wohl eine gewisse Ungleichbehandlung zu den anderen Verkehrsarten, diese Benachteiligung sei jedoch weltweit üblich und gesellschaftlich verankert und dadurch zu privilegieren bzw. laut SH im Sinne einer Interessenabwägung zu bejahen.
LU weist darauf hin, dass die Sonderstellung der Flughäfen und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen mit der Einführung des "Tax free on arrival" eine Sonderbehandlung der Flughäfen rechtfertige. Der JU sieht in der Einführung des "Tax free on arrival" ein öffentliches Interesse.
Die CVP sieht ein, dass der "Tax free on arrival" eine zusätzliche Privilegierung der Zollfreiläden gegenüber des Detailhandels darstelle. Der Eingriff in die grundrechtliche Wettbewerbsneutralität sei jedoch unproblematisch, da die Zollfreiläden in einem speziellen Wettbewerbsverhältnis zu den übrigen Anbietern der selben Waren stehen und sich der Wettbewerbsvorteil vor allem gegenüber den ausländischen Zollfreilä-