Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/19: Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen · 17 Seiten
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den und nicht den einheimischen Anbietern bemerkbar mache. Der Grundrechtseingriff sei deshalb verhältnismässig und aufgrund der Vorteile im Interesse der Öffentlichkeit.
Die SVP sieht keine Benachteiligung der übrigen Verkehrsarten. Vielmehr sei es der Luftverkehr, welcher durch Sicherheitsvorschriften und Gewichtslimiten Einschränkungen unterworfen sei.
Dem kf scheint eine Gleichstellung der Inlandpassagiere mit den Passagieren aus dem Ausland ankommend als unproblematisch. Es sei unwahrscheinlich, dass Inlandpassagiere vom Zug auf das Flugzeug wechseln, nur um abgabenfrei einkaufen zu können. Zudem scheine der Aufwand, Passagierkategorien unterschiedlich zu behandeln, als unverhältnismässig.
Unique hält fest, dass der Flugverkehr analog dem schienengebundenen Verkehr dem öffentlichen Verkehr zuzurechnen sei. Er erhalte jedoch keine Subventionen und müsse sich selbst finanzieren. Weiter seien die operationellen Rahmenbedingungen nicht zu vergleichen, das restriktive Nachtflugverbot sei hier genannt. Aus diesem Grund könne nicht von einer Bevorzugung des Luftverkehrs gegenüber den anderen Verkehrsarten gesprochen werden.
VSW, SEVS, SSV und ANCV sehen keine Besserstellung der aus dem Ausland anfliegenden Passagieren gegenüber denjenigen Passagieren, die von einem inländischen Flughafen aus anfliegen, weil lediglich die WZO-Empfehlung und das Zollrecht berücksichtigt werden. Es sei deshalb keine Privilegierung des Luftverkehrs. Die Vorlage führe jedoch zu einer Gleichstellung mit den Zollfreiläden im Ausland - insbesondere innerhalb Europas - welche den "Tax free on arrival" ebenfalls anwenden (GSSM). Die Rechtsgleichheit mit anderen Verkehrsträgern sei noch nie in Frage gestellt worden. Es gebe deshalb keinen Grund, dies zu tun.
FR ist zwar der Ansicht, dass die Vorlage die Zollfreiläden gegenüber dem übrigen Detailhandel bevorzuge, diese Form des Handels jedoch genügend auf den Flugverkehr fokussiert sei, um nicht eine inakzeptable Konkurrenz zu schaffen. Weiter hält FR fest, dass ihr Kanton von der Vorlage nicht betroffen sein werde.
AI, NE, SG, VS, SP und die FRC weisen darauf hin, dass der abgabenfreie Einkauf anlässlich der Ankunft aus dem Ausland zu unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen führen werde. Der Flugverkehr sei gegenüber den anderen Verkehrsarten bereits privilegiert. Zudem werden die Passagiere, die einen Flughafen aus dem Ausland anfliegen besser gestellt, als solche, die von einem inländischen Flughafen aus anfliegen, obwohl es sich in beiden Fällen um Inlandumsätze handle (SP, SG, TG). Durch die Vorlage werde nicht nur die Ungleichheit zwischen den Zollfreiläden auf Flughäfen und dem Detailhandel, sondern auch die ungleiche Behandlung zwischen den Konsumenten zusätzlich akzentuiert (VS). Es stelle sich daher die Frage, ob dadurch nicht eine Verletzung der Rechtgleichheit vorliegt und ob der "Tax free on arrival" auf öffentlichen Interessen beruhe, die für eine Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit vorauszusetzen sind (NE). SG hält dazu fest, dass das öffentliche Interesse (Stärkung der Schweizer Flughäfen und des Tourismusstandortes Schweiz) in dieser Frage vernachlässigbar klein sei. Auch die FRC ist der Meinung, dass das öffentliche Interesse gegeben sein muss, um die Vorlage umzusetzen. Ihrer Ansicht nach erscheine dies nicht als klar.