Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/26: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) · 44 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes
im April 2009 vorgelegten Mitteilung23 schlägt die Europäische Kommission einen neuen, stärkeren Rahmen für die jugendpolitische Kooperation in der EU vor. Grundsätzlich verfolgt die Kommission zwei Ansätze: die Bereitstellung grösserer Ressourcen, um Politikbereiche zu entwickeln, die junge Menschen besonders betreffen sowie die direkte Förderung junger Menschen als Investition in die Zukunft, für eine Erneuerung der Gesellschaft und als Beitrag zur Verwirklichung europäischer Werte und Ziele.
Im Bereich der Kinder- und Jugendförderung besitzt die EU mit dem Aktionsprogramm „Jugend in Aktion" (2007-2013) ein prominentes und bekanntes Instrument, um die Partizipation von jungen Menschen und den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen und staatlichen Akteuren in Europa zu fördern. Nachdem sich die Schweiz über mehrere Jahre am Programm „Jugend für Europa" indirekt beteiligt hat, wird die Vollteilnahme am Programm „Jugend in Aktion" unter Voraussetzung der Genehmigung des entsprechenden bilateralen Abkommens durch das Parlament voraussichtlich in 2011 erfolgen. Bis dahin wird die projektweise Beteiligung an "Jugend in Aktion" weitergeführt. Die Teilnahme von Jugendlichen, Jugendorganisationen und Fachpersonen der Jugendarbeit an den Aktionen des EU-Jugendprogramms (Jugendaustausch, Freiwilligendienste, Seminare, Projekte) sowie die Möglichkeit für lokale Behörden, mit anderen Ländern in einen Austausch zu treten, sind für die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit vor allem auf der lokalen und kantonalen Ebene in der Schweiz von grosser Bereicherung. Lokale Behörden werden explizit als Zielgruppe des Programms genannt, ebenso sind Partizipation und Integration von Jugendlichen wichtige Schwerpunktthemen.
Die Jugend-Agenda der Vereinten Nationen und die UNO Kinderrechtskonvention
Das seit 2000 bestehende und von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete World Programme of Action for Youth (WPAY) beinhaltet politische Rahmenvorgaben und praktische Leitlinien für nationale Jugendpolitiken und internationale Unterstützungsmassnahmen, um die Situation der jungen Generation weltweit zu verbessern. Die Schwerpunktthemen des Programms liegen in drei Bereichen „Bildung und Wirtschaft“, „Jugendliche als aktive Bürger und Bürgerinnen“, „Gesundheit und Wohlbefinden von jungen Menschen“. In einer Resolution aus dem Jahr 2005 fordern die Vereinten Nationen ihre Mitgliedsstaaten dazu auf, integrierte Jugendpolitiken zu entwickeln, die gesellschaftliche wie politische Teilhabe sowie das freiwillige Engagement von jungen Menschen zu fördern.
Mit der Ratifizierung der UNO-Kinderrechtskonvention im Jahr 1997 durch die Schweiz wurde eine wichtige Grundlage für die Entwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz geschaffen (vgl. Ziff. 1.1.1; 4.2). Insbesondere bezieht sich der Bericht des Bundesrats „Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“ auf die Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention. Derzeit erarbeitet die Schweiz den zweiten und dritten Staatenbericht zur Umsetzung der Konvention in der Schweiz.
1.1.6.2 Kinder- und Jugendförderung in Nachbarstaaten
Deutschland
Die rechtliche Grundlage der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen findet sich in der deutschen Sozialgesetzgebung im Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG (Achtes Buch Sozialgesetzbuch, SGB VIII).24 Ziel der Kinder- und Jugendhilfe und damit der Kinder- und Jugendarbeit ist es, die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Die Kinder- und Jugendhilfe ist ausserdem verpflichtet, zur Schaffung oder Erhaltung von positiven Lebensbedingungen sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt beizutragen. Als eigenständige Arbeitsbereiche definiert das KJHG die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit sowie den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (Hilfen zur Erziehung). Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz verfügt Deutschland über ein nationales Rahmengesetz, welches je-
23 Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment. Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist. KOM(2009) 200.
24 BGBl. I S. 3134. 17/44 erläuternder bericht ve_kinder- und jugendförderungsgesetz