Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/26: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) · 44 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes

Fehlende Instrumente für eine Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden

Das geltende JFG sagt nichts aus über das Verhältnis von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder der Kinder- und Jugendpolitik generell. Kantone und Gemeinden gelten nicht als Trägerschaften im Sinne des JFG und dem Bund fehlen heute adäquate Förderungs- und Zusammenarbeitsinstrumente gegenüber den Kantonen und Gemeinden. Angesichts der sehr unterschiedlichen Ausgestaltung der Kinder- und Jugendpolitik auf kantonaler und kommunaler Ebene ist es daher sachlich gerechtfertigt, im Rahmen der bestehenden verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die es dem Bund ermöglichen, als Impulsgeber die Weiterentwicklung der Kinder und Jugendpolitik und den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den öffentlichen und privaten Akteuren zu fördern.

1.1.6 Die Kinder- und Jugendförderung im internationalen Vergleich

1.1.6.1 Bestrebungen des Europarats, der EU und der UNO

Der Europarat als wichtiger Akteur im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik

Die Aktivitäten des Europarates im Jugendbereich bestehen seit 1972. Er kann auf eine beachtliche Liste von Beiträgen und Erfolgen zur Entwicklung einer europäischen Jugendpolitik verweisen und bietet seinen Mitgliedsländern in Form von Policy-Reviews Unterstützungsmöglichkeiten bei der Entwicklung von nationalen Jugendpolitiken an. Für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter, professionelle Jugendarbeitende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen aller Ebenen bietet der Europarat eine Vielzahl von Trainings- und Fortbildungsangeboten sowie Austauschmöglichkeiten an und unterhält zu diesem Zweck zwei Europäische Jugendzentren in Strasbourg und Budapest. Mit der Europäischen Jugendstiftung verfügt er über ein Instrument zur finanziellen Unterstützung von internationalen Jugendorganisationen und Jugendprojekten. Grundsätzliche Absicht ist es, zu einem hohen Standard von Jugendarbeit und Jugendpolitik in Europa beizutragen. So hat der Europarat beispielsweise ein Portfolio für Jugendleiterinnen und Jugendleiter und professionelle Jugendarbeitende entwickelt und unterstützt die Zusammenarbeit im Bereich der Jugendforschung. Der Europarat fördert eine Kinder- und Jugendpolitik, welche die Beteiligung der Jugendlichen in den Vordergrund stellt und nutzt exemplarisch für seine eigenen Entscheidungsabläufe das sogenannte Co-Management Modell: In einem gemeinsamen Komitee (Joint Council) haben sowohl Jugendvertreter als auch die Vertreterinnen der Mitgliedsländer Einsitz und entscheiden gemeinsam über die jährlichen Aktivitäten und Schwerpunkte des Europarats im Jugendbereich. Die Schweiz macht von den Angeboten des Europarats regelmässig Gebrauch, beteiligt sich auf Ebene der Regierungsvertreterinnen und -vertreter an den zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Comité directeur européen pour la jeunesse (CDEJ) und wirkte von 2006 bis 2007 an der Europaratskampagne „alle anders - alle gleich" mit. Bekräftigt hat der Europarat seine jugendpolitischen Aktivitäten anlässlich der achten Jugendministerkonferenz vom 10.-11. Oktober 2008 in Kiew. Die Jugendministerinnen und -minister der 49 Länder, die an der Konferenz teilnahmen, betonen in der verabschiedeten Deklaration zum Abschluss der Konferenz die zentrale Bedeutung der Jugendpolitik als Beitrag zur sozialen und gesellschaftlichen Integration von jungen Menschen und die Rolle des Europarats in der Förderung von Jugendarbeit und Jugendpolitik.

Die jugendpolitische Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union

Die jugendpolitische Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten der EU wurde mit Verabschiedung des Weissbuchs „Neuer Schwung für die Jugend“ im Jahr 2001 intensiviert, um den europäischen Einigungsprozess zu unterstützen und um den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbrüchen mit einer starken gemeinsamen Politik für und von jungen Menschen begegnen zu können. Seither kommt die offene Methode der Koordination (OMK) im Jugendbereich mit den vier Prioritäten Partizipation, Information, Freiwilligentätigkeit und mehr Wissen über die Jugend zur Anwendung. Gleichzeitig fördert die EU die gesellschaftliche und beschäftigungspolitische Integration von Jugendlichen durch den sogenannten Europäischen Pakt für die Jugend im Rahmen der Lissabon-Strategie und hat jüngst einen verstärkten Einbezug von Jugendfragen in andere Politikbereiche beschlossen. Mit einer

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