Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/26: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) · 44 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes

doch gleichzeitig den föderalen Staatsaufbau widerspiegelt. So erfolgt die Umsetzung der Rechtvorschriften auf Ebene der Bundesländer.

Auf Ebene Bund ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die Ausgestaltung von Kinder- und Jugendpolitik zuständig. Finanzierungsinstrument der Kinder- und Jugendförderung auf nationaler Ebene ist der Kinder- und Jugendplan. Ausgestattet mit über 100 Millionen Euro jährlich werden darüber die vielfältigen Aktivitäten der freien und öffentlichen Träger gefördert, die im ausserschulischen Bereich einen breiten Erziehungs- und Bildungsauftrag erfüllen. Gleichzeitig besteht in Deutschland auf Bundesebene ein umfangreiches Jugendschutzgesetz sowie verschiedene nationale Aktionsprogramme zur Verbesserung der Situation und der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen, insbesondere zur Förderung der sozialen und beruflichen Integration. Viele freie Träger haben sich auf Bundesebene in Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen. Die wichtigsten Dachverbände im Bereich der Jugendförderung sind der Deutsche Bundesjugendring (DBJR, Jugendarbeit), die Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit sowie die Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland (IJAB), die gleichzeitig als Nationale Agentur für das EU-Programm „Jugend in Aktion" fungiert. Zur Beobachtung der Lebenssituation von jungen Menschen erstellt die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) ist das von staatlicher Seite finanzierte Institut für Forschung über Kinder, Jugendliche und Familien.

Österreich

In Österreich befasst sich auf nationaler Ebene das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend mit jugendpolitischen Themenfeldern wie Jugendinformation, Jugendförderung, Partizipation, Jugendforschung, Ehrenamt/Freiwilligenarbeit, Prävention sowie Neue Medien. Jugendförderung und ausserschulische Jugendarbeit fallen aber primär in den Kompetenzbereich der Bundesländer. Die in den Landesregierungen angesiedelten Landesjugendreferate haben den Auftrag, die jugendpolitischen Massnahmen in der ausserschulischen Jugendarbeit umzusetzen. Die Abstimmung der Massnahmen und Aktivitäten zwischen Bund und Ländern erfolgt jährlich auf den Landesjugendreferentenkonferenzen. Gesetzliche Grundlage für die Jugendförderung auf Bundesebene bildet das 2001 in Kraft getretene Bundes-Jugendförderungsgesetz, die Partizipation ist im Bundes-Jugendvertretungsgesetz geregelt.25 Zielsetzung des Bundes-Jugendförderungsgesetzes ist die Förderung von Massnahmen der ausserschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, insbesondere zur Förderung der Entwicklung der geistigen, psychischen, körperlichen, sozialen, politischen, religiösen und ethischen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung ihres 30. Lebensjahres. Finanzhilfen können auf Antrag verbandlichen Jugendorganisationen, Jugendinitiativen und nicht verbandlich organisierten Jugendgruppen sowie Einrichtungen der offenen Jugendarbeit gewährt werden. Durch die im Bundes-Jugendvertretungsgesetz vorgesehenen Massnahmen soll die Vertretung der Anliegen der Jugend gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene sichergestellt werden. Das Institut für Jugendkulturforschung ist auf nationaler Ebene im Bereich der angewandten Jugendforschung tätig.

Frankreich

Die Jugendförderung und damit die Jugendpolitik ist in Frankreich traditionell eng mit der Sportförderung verbunden. Im Zuge der Jugendunruhen der letzten Jahre sowie in Verbindung mit einer steigenden Zahl von Ausgrenzungsproblematiken der jungen Generation hat die Regierung in jüngerer Zeit einen Perspektivenwechsel vollzogen. So wurde im Mai 2007 das Ministerium für Gesundheit, Jugend, Sport und Verbandswesen geschaffen und die Jugend- und Sportförderung damit um den Arbeitsbereich der Gesundheitsförderung erweitert. Im Zuge einer weiteren Verwaltungsreform ist seit Januar 2009 der Hochkommissar für Jugend für die Umsetzung der Jugendpolitik zuständig. Als Mitglied der Regierung fungiert dieser seit 2007 gleichzeitig als Hochkommissar für Solidarität und Armutsbekämpfung. Ein aktueller Arbeitsschwerpunkt des Hochkommissars ist im Moment die Förderung der sozialen und beruflichen Integration von Jugendlichen. Zu diesem Zweck wurde ein zweijähriger nationaler Fond in Höhe von 150 Millionen Euro für Projekte und Massnahmen zur Integrationsförderung von jungen Menschen geschaffen.

25 BGBl. I Nr. 126/2000 und BGBl. I Nr. 127/2000. 18/44 erläuternder bericht ve_kinder- und jugendförderungsgesetz