Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/29: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 54 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG)

Unklarheiten mit den Forschungsanstalten des ETH-Bereichs zu vermeiden. [1:] VD möchte, dass bei den bundeseigenen Forschungsanstalten die Subsidiarität gemäss Bundesverfassung erwähnt wird.

4.4 Innovationspark (Art. 6 Abs. 2 und Art. 28-30)

4.4.1 Allgemeine Bemerkungen

Zu den Bestimmungen zum Innovationspark haben sich 46 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert, davon 22 mit konkreten Änderungsanträgen. Die Schaffung eines Innovationsparkes wird von [1:] ZH, BE, SG, AG, TI, GE, [2:] CVP, FDP, [3:] chgemeinden, SSV, [6:] SWISSMEM, STV, Stiftung Forschung Schweiz, [7:] fer-sr und technopark grundsätzlich unterstützt und begrüsst. Für [1:] VD, SG und [2:] CVP wäre zu überdenken ob die Rechtsgrundlage im FIFG geschaffen werden soll. [2:] SP ist grundsätzlich mit dem Anliegen und Vorgehen einverstanden, plädiert jedoch für den Fall, dass die Totalrevision des Gesetzes sich zeitlich zu stark verzögern würde, für die zusätzliche Prüfung einer vorgezogenen spezialgesetzlichen Regelung. Im Weiteren ist für [1:] SO, BS und BL die Möglichkeit einer Schaffung eines Innovationsparks verfrüht. Der gesamte 6. Abschnitt ist für [2:] SVP und [7:] CP überflüssig und könnte gestrichen werden. Für [2:] SVP ist die Möglichkeit einen Innovationspark zu unterstützen gemäss Artikel 6 Absatz 2 FIFG ausreichend.

Für [1:] SO, BS, BL und AG ist vor der Schaffung eines Innovationsparks die Koordination innerhalb der Hochschullandschaft zu klären, insbesondere im Zusammenhang mit dem HFKG.

Für [5:] ETH-Rat sowie für [7:] technopark ist es wichtig zwischen dem zu errichtenden Innovationspark und den bereits existierenden Technopark zu unterscheiden.

4.4.2 Anzahl Innovationsparks und Standortfrage

Der Vorschlag des Bundesrates nur einen Standort für einen Innovationspark vorzusehen wird von [1:]

ZH, BE, GL, ZG, BS, BL, AR, AI, SG, GR, AG, VD, VS, NE, GE, [2:] SP, [3:] chgemeinden, SSV, SAB, [4:] SGV, [5:] ETH-Rat, KFH, [6:] Stiftung Forschung Schweiz, FFGS, [7:] HES-SO, CP, HKBB

als fragwürdig, unrealistisch oder nicht machbar beurteilt. [1:] LU und [6:] SWISSMEM sind der Meinung, dass die Bündelung der Kräfte an einem Standort sinnvoll ist.

Für [1:] BS, NE, GE, [5:] CRUS, [7:] HKBB und FER wäre ein Netz oder ein Verbund von verschiedenen Innovationsparks wünschenswert. [1:] SG hält die Möglichkeit zur Einrichtung von Filialen für sinnvoll. Für [1:] TI, VS ist ein Innovationspark einzurichten, dieser soll aber dezentral eingerichtet werden können.

4.4.3 Unterstützungsmassnahmen durch den Bund

Für [1:] BE, AG und NE sind die Unterstützungsmassnahmen durch den Bund nicht ausreichend, eine finanzielle Unterstützungsmöglichkeit, eventuell durch Gewährung von zinslosen Darlehen durch den Bund, sollte ebenfalls möglich sein. Auch für [5:] ETH-Rat ist eine einmalige Unterstützungsmassnahme durch den Bund zu restriktiv und schränkt den Handlungsspielraum zu fest ein. [5:] ETH-Rat möchte, dass die Rückgabe des Grundstückes an den Bund ebenfalls im FIFG geregelt wird (siehe Anhang 3). Gemäss [5:] ETH-Rat und CRUS wären auf Gesetzesstufe auch zu regeln, dass die Erträge des Innovationsparks in Lehre, Forschung und Innovation reinvestiert werden. [1:] AI ist der Meinung, dass der Bund nicht ohne Not Ländereien abgeben soll; Artikel 28 Absatz 1 sei zu streichen oder eventualiter entsprechend anzupassen.

Für [1:] LU, SO, BL und BS ist es wichtig, dass die finanzielle Mehrbelastung nicht zu Lasten des BFI-Bereichs und der übrigen Hochschulforschungsstätten geht. Eine zusätzliche Belastung der BFI Mittel wird als nicht sinnvoll gewertet. [4:] economiesuisse, ArbeitgeberV und [7:] HKBB möchten nicht, dass Subventionstatbestände auf regionale Innovationspark ausgeweitet werden können.

Für [2:] SP und [7:] HES-SO ist es wichtig, dass die Entscheidung nicht durch einen einfachen Bundesbeschluss gefällt wird, die Entscheidung sollte dem Referendum unterliegen.

Für die [5:] KHS sollten in Artikel 29 die Fachhochschulen explizit genannt werden und Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 29 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer 4 erhalten. Gemäss [7:] technopark sollten auch