Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/53: Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz, ZeugSG) · 90 Seiten
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angesichts der kleinräumigen Verhältnisse der Schweiz und deren föderalistischen Strukturen. Eine enge Zusammenarbeit unter den Justiz- und Polizeibehörden von Bund, Kantonen und Gemeinden aber auch weiteren öffentlichen Institutionen und Ämtern (z.B. Ausländerbehörden, Sozialämter, Fachstellen) ist wichtig für eine erfolgreiche Arbeit im Zeugenschutz. Das Fehlen von Zuständigkeits- und Befugnisnormen erschwert die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen.
- Erschwerte internationale Kooperation: Eine enge internationale Kooperation
ist von Bedeutung, da die Schweiz in Fällen erheblicher Gefährdung einer Person zu klein ist, um die Sicherheit des bedrohten Zeugen im Alleingang zu garantieren. Schutzbedürftige Personen könnten bei Notwendigkeit vorübergehend oder längerfristig ins Ausland verbracht werden. Das Fehlen rechtlicher Grundlagen und einer spezifisch mit Zeugenschutzaufgaben betrauten Dienststelle erschwert bzw. verunmöglicht96 die internationale Zusammenarbeit.
2.2.3 Konsequenzen moderner Informations- –und Kommunikationstechnologien für den Zeugenschutz
2.2.3.1 Datenbearbeitung der Verwaltung
Zur Abwehr der Gefahr muss eine zu schützende Person zu Beginn der Schutzmassnahmen regelmässig aus ihrem bisherigen Lebensumfeld herausgelöst und an einem anderen Ort untergebracht werden. Ziel ist eine konsequente Abschottung, so dass der Gefährder nicht an die zu schützende Person herantreten kann. Handelt es sich bei der Umsiedelung nicht nur um eine kurzfristige Massnahme sondern soll die Person dort neu Fuss fassen, muss sie entsprechend in den normalen Alltag und damit auch in das soziale und behördliche System integriert werden.
Eine Person tritt unter normalen Umständen gegenüber einer Vielzahl von öffentlichen Stellen und Privaten in Erscheinung. Auf Gemeindeebene ist bei der Einwohnerkontrolle der Zu- und Wegzug zu melden, es erfolgt der Eintrag in das Steuerregister. Je nach der konkreten persönlichen Situation sowie den Bedürfnissen der zu schützenden Person sind weitere Behördenkontakte nötig, z.B. mit der AHV-IV-Zweigstelle oder dem Sozialamt. Allfällige Zivilstandsänderungen sind dem Zivilstandsamt zu melden, ein neuer Fahrausweises muss beim kantonalen Strassenverkehrsamt beantragt werden, die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung beim kantonalen Ausländeramt usw.
Die bei all diesen Vorgängen bearbeiteten Daten sind heute weitgehend elektronisch erfasst und werden zunehmend auch vernetzt. So vorteilhaft der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für eine effiziente, ökonomische und bürgernahe Abwicklung der Verwaltungstätigkeit sind, so nachteilig sind sie für den Schutz einer gefährdeten Person. Die folgenden Beispiele neuester Entwicklungen zeigen auf, wie schwierig es künftig sein wird, eine Person ohne Veränderung von Namen und weiteren Identifikationsmerkmalen an einem neuen Wohnort in der Schweiz so unterzubringen, dass ein Gefährder diese Person durch berechtigte oder unberechtigte Nachfrage bei Behörden nicht mehr auffinden würde:
96 Die internationale Zusammenarbeit beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Viele Länder übergeben ihre Zeugen wegen der Komplexität der Zeugenschutzmaterie jedoch nur an Länder, welche über eine Zeugenschutzdienststelle mit entsprechender Erfahrung und Know How verfügen.