Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/53: Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz, ZeugSG) · 90 Seiten
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- Registerharmonisierung
Heute werden in den Personenregistern auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene eigene, nicht koordinierte Personennummerierungen geführt. Am 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG; SR 431.02) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes sind u.a. Vereinfachungen beim gesetzlich geregelten Datenaustausch zwischen amtlichen Personenregistern des Bundes und der Kantone. Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes sieht zudem vor, dass die neue Versichertennummer, welche die heutige AHV-Nummer ablösen wird, als gemeinsames Merkmal in den vom RHG bezeichneten Personenregistern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene geführt werden soll (vgl. unten). Damit können die Datenkommunikationsprozesse zwischen amtlichen Personenregistern vereinfacht werden.
- AHV-Nummer als Identifikationsmerkmal
Seit dem 1. Juli 2008 arbeiten die Durchführungsorgane der 1. Säule (AHV, IV und Erwerbsersatzordnung EO) mit der neuen 13-stelligen AHV-Nummer. Die neue AHV-Versicherungsnummer wurde u.a. zur Vermeidung von doppelt und mehrfach geführten „Konten“ im Sozialversicherungsbereich eingeführt. Sie ist vollständig anonym, eindeutig einer Person zugeordnet, wird möglichst früh zugeteilt und ändert über das ganze Leben einer Person nicht. Die neue Nummer wird über die AHV/IV hinaus auch in anderen Sozialversicherungen und Organisationen (z.B. die Krankenversicherer für die Ausgabe der Versichertenkarte, vgl. unten) eingesetzt werden.
- Neue Versichertenkarte
Mit dem Projekt e-health soll die elektronische Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen gefördert werden. Wesentliches Merkmal ist die neue Versichertenkarte. Wenn die Versicherten Leistungen bei Ärzten, Spitälern oder Apotheken beziehen und über die Krankenversicherung abrechnen wollen, müssen sie die neue Versichertenkarte vorweisen. Die Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK) legt fest, dass die neue AHV-Versichertennummer als sichtbare Information auf die Versichertenkarte gedruckt und im Mikroprozessor elektronisch gespeichert wird. Die Herausgabe der Versichertenkarte durch die Krankenversicherer ist auf den 1. Januar 2010 vorgesehen.
- Infostar
Infostar ist das neue vollinformatisierte, gesamtschweizerische Standesregister. Erfasst im Infostar sind alle Schweizerinnen und Schweizer sowie ausländische Personen ab dem Zeitpunkt eines für den Eintrag ins Register bedeutsamen Ereignisses (Heirat, Geburt eines Kindes etc.). Die Vernetzung und gemeinsame Datenhaltung im Infostar bedeutet, dass mit dem formellen Abschluss einer Registrierung die Daten ohne weitere Überprüfung sogleich von allen Zivilstandsbeamten der ganzen Schweiz, sowie je nach Berechtigung von weiteren Behörden eingesehen werden können. Das Register hat zurzeit z.B. Schnittstellen zu nationalen Ausweisdatenbank ISA und zur Zentralen Ausgleichskasse (die AHV-Versicherungsnummer wird bei neuen Einträgen direkt dem Infostar-Eintrag zugewiesen). Weitere Schnittstellen (z.B. RIPOL, Einwohnerkontrollen, ZEMIS) sind in Planung.