Beilage 1
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 83 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
Verbesserte Verfahrensrechte führen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit zu mehr Verfahren und damit zu höherem Behördenaufwand führen.
Antrag: Es sind möglichst nur Änderungen vorzunehmen, die keine Folgekosten für den Kanton und die Gemeinden bewirken. Zusätzlich können die nötigsten Änderungen (wie etwa der Schilderabbau) umgesetzt werden. Auf jeden Fall sind die Folgekosten einer Änderung des geltenden Rechts beim Entscheid, ob die Änderung vollzogen werden soll, zu berücksichtigen.
BS Die Entwurfvorlagen zur StBV und BSSV sind aus Sicht des Kantons Basel-Stadt grundsätzlich gut zu heissen. Auf die einzelnen Punkte gehen wir im Folgenden ein. Anzumerken ist, dass wir auch mit Art. 187 bis 191 E-StBV einverstanden sind. Entsprechende Antwortfelder fehlen.
GE En réponse à celle-ci, nous vous retournons en annexe le questionnaire y relatif dûment rempli et tenons à souligner que nous sommes favorables à ces nouvelles ordonnances, dès lors qu'elles contribuent à la diminution du pare de signalisation routière et vont dans le sens d'une harmonisation des prescriptions qui s'appliquent déjà dans les autres pays européens, ainsi que d'une meilleure compréhension des règles pour les usagers de la route.
S'agissant de la signalisation lumineuse, nous attirons votre attention sur les deux questions que nous formulons dans le questionnaire et qu'il nous apparaît important d'éclaircir. GR Die Regierung des Kantons Graubünden befürwortet die Totalrevision der Verordnungen über die Verkehrsregeln und die Strassensignalisation. Zu begrüssen ist insbesondere, dass die Regelungen weiterhin in zwei Verordnungen festgehalten werden sollen. Mit der neuen Struktur der Verordnungen wird die Benutzerfreundlichkeit und Verständlichkeit deutlich erhöht.
Die beabsichtigten Änderungen sollen eine Verbesserung erzielen und gleichzeitig klare und verständliche Textinhalte ausweisen, die im Vollzug keine Zweifel offen lasse.
JU L‟adaptation de ces 2 ordonnances paraît aller dans le sens d‟une meilleure compréhension des utilisateurs du domaine public en général.
La mise en œuvre doit être précédée d'une très grande campagne d'information. Les autorités ont besoin d'une formation étendue ainsi que d'une mise à jour des documents. De plus, un délai transitoire important doit être envisagé avant la mise en application.
LU 1. Grundsätzlich begrüssen wir zwar die Zielsetzungen des Projektes VERVE und erachten die vorliegenden Entwürfe mit Blick auf die in den Groberläuterungen genannten Ziele auch als mehrheitlich gelungen. Insbesondere die gezielte Ausrichtung der materiellen Regelungen auf die Adressaten ist sachgerecht und steigert die Benutzerfreundlichkeit. Wir geben aber zu bedenken, dass die vorgeschlagenen Änderungen in der Summe einen massiven Philosophiewechsel mit grossem Einfluss und entsprechendem Anpassungsbedarf auf sämtliche im Strassenverkehr tätige Behörden, Verbände, Organisationen und Berufe ergeben. Es ist fraglich, ob der verursachte Aufwand Im Vergleich zum zu erwartenden Ertrag wirklich gerechtfertigt ist.
2. Für alle im Strassenverkehr tätige Personen sind enorm viele Hilfsunterlagen vorhanden. Zur Anpassung dieser Unterlagen ist eine relativ grosse Zeitspanne vor dem Inkraftsetzungsdatum zur Verfügung zu stellen.
3. Um für alle Bereiche und Berufe von Beginn weg den Sinn der einzelnen Bestimmungen darzulegen, ist es unerlässlich, dass die aufbereiteten Erläuterungen bereits für die vorgängige Aktualisierung der erforderlichen Hilfsdokumente allen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. Dies ist insbesondere für die Anpassung der Fahrlehrer-, Führer- und Polizeiausbildung von Bedeutung.
4. Die Notwendigkeit einer Immatrikulation von Pistenfahrzeugen ist fragwürdig.
5. Folgeänderungen von Artikel 35a und 219 VTS: Vermehrt wird festgestellt, dass Eintragungen in Abgaswartungsdokumenten gefälscht werden. Strafbehörden tun sich bezüglich der Ahndung des Deliktes recht schwer. Eine diesbezüglich definierte Strafbestimmung würde bei einer Dokumentenfälschung eine Strafanzeige erleichtern.