Vorlage und Bericht SDR

Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 6 Seiten

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Änderungen/Erläuterungen Anh. 1 SDR Beilage 3

Geltender Text Änderungsvorschlag

6.14.1.1 6.14.1.1 Baustellentanks (BT): Baustellentanks (BT):

Behälter für Treibstoffe, welche temporär zur Betan- Am Ende der Begriffsbestimmung einen neuen Abkung von Maschinen verwendet werden. satz einfügen:

Sie werden unabhängig von ihrer Grösse als Tank- Sämtliche Armaturen und Ausrüstungsteile müssen container oder als festverbundene Tanks nach Kapi- sich innerhalb der Auffangwanne befinden.

tel 6.8 ADR betrachtet.

Sie bestehen aus einem Innentank und einer ge-

schlossenen Auffangwanne (Aussentank).

Erläuterungen:

Mit dieser Ergänzung der Begriffsbestimmung wird auf Antrag des EGI klargestellt, dass es sich nur dann um einen rechtskonformen Baustellentank handelt, wenn sich die Armaturen und Ausrüstungsteile innerhalb der Auffangwanne befinden.

Es sei an dieser Stelle ergänzt, dass das ASTRA mittelfristig die Ausscheidung des Baustellentanks prüfen wird.

Geltender Text Änderungsvorschlag

6.14.1.2.1 6.14.1.2.1

Die besonderen Vorschriften der Abschnitte 6.14.2 Die besonderen Vorschriften der Abschnitte 6.14.2 und 6.14.3 ergänzen oder ändern Kapitel 6.8 ADR und 6.14.3 ergänzen oder ändern Kapitel 6.8 ADR für Baustellentanks. Im Übrigen müssen alle Vor- für Baustellentanks. Im Übrigen müssen alle Vorschriften des Kapitels 6.8 ADR mit Ausnahme der schriften des Kapitels 6.8 ADR mit Ausnahme der Absätze 6.8.2.1.3, 6.8.2.1.4, 6.8.2.1.15 bis Absätze 6.8.2.1.3, 6.8.2.1.4, 6.8.2.1.15 bis

6.8.2.1.23 eingehalten werden. 6.8.2.1.23 eingehalten werden. Schweissarbeiten

Die Baustellentanks dürfen nur für die Lagerung und sind durch geprüfte Schweisser auszuführen.

den Transport von UN 1202 Dieselkraftstoff/Heizöl Die Baustellentanks dürfen nur für die Lagerung und verwendet werden. den Transport von Dieselkraftstoff (UN 1202) ver-

wendet werden.

Erläuterungen:

Nach dem heutigen Recht sind Schweissarbeiten an Baustellentanks nach den Regeln der Technik vorzunehmen, es ist aber nicht erforderlich, dass sie von geprüften Schweissern ausgeführt werden. Diese Rechtslage hat sich nach Darstellung des EGI in sicherheitstechnischer Hinsicht verschiedentlich als ungenügend erwiesen, weshalb auf dessen Antrag neu vorgeschrieben wird, dass Schweissarbeiten nur noch von Schweissern vorzunehmen sind, welche über eine entsprechende Qualifikation verfügen.

Mit der Streichung von „Heizöl“ wird in Einklang mit der Begriffsbestimmung in 6.14.1.1 Anh. 1 SDR klargestellt, dass Baustellentanks für Treibstoffe nicht aber für Brennstoffe verwendet werden dürfen.

Geltender Text Änderungsvorschlag

8.2.1.10.1 8.2.1.10.1

Ungeachtet der höchstzulässigen Fahrzeugmasse Es gelten die Vorschriften des Abschnitts 8.2.1 ADR gelten die Vorschriften des Abschnitts 8.2.1 ADR über anerkannte Schulungen und die Erteilung von über anerkannte Schulungen und die Erteilung von Bescheinigungen über die Teilnahme an anerkann-Bescheinigungen über die Teilnahme an anerkann- ten Schulungen für Führer von Fahrzeugen, die raten Schulungen für Führer von Fahrzeugen, die ra- dioaktive Stoffe mit UN 2912 bis 2919, 2977, 2978, dioaktive Stoffe mit UN 2912 bis 2919, 2977, 2979, 3321 bis 3333 befördern.

3321 bis 3333 befördern.