Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten
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Kapitel 6.5
6.5.2.1.1 a) Der zweite Satz erhält folgenden Wortlaut:
"Dieses Symbol darf nur zum Zweck der Bestätigung verwendet werden, dass eine Verpackung, ein ortsbeweglicher Tank oder ein MEGC den entsprechenden Vorschriften des Kapitels 6.1, 6.2, 6.3, 6.5, 6.6 oder 6.7 entspricht."
6.5.2.2.4 erhält folgenden Wortlaut:
"6.5.2.2.4 Der Innenbehälter von nach dem 1. Januar 2011 hergestellten Kombinations-IBC
muss mit den Kennzeichnungen versehen sein, die in Absatz 6.5.2.1.1 b), c), d), wobei dieses Datum das der Herstellung des Kunststoff-Innenbehälters ist, e) und f) angegeben sind. Das Verpackungssymbol der Vereinten Nationen darf nicht angebracht werden. Die Kennzeichnung muss in der in Absatz 6.5.2.1.1 angegebenen Reihenfolge angebracht werden. Sie muss dauerhaft, lesbar und an einer Stelle angebracht sein, die beim Einsetzen des Innenbehälters in die Aussenverpackung gut sichtbar ist.
Alternativ darf das Datum der Herstellung des Kunststoff-Innenbehälters auf dem Innenbehälter neben der übrigen Kennzeichnung angebracht werden. Beispiel für eine geeignete Kennzeichnungsmethode:
"
Folgenden neuen Unterabschnitt 6.5.2.4 einfügen:
"6.5.2.4 Kennzeichnung von wiederaufgearbeiteten Kombinations-IBC (31HZ1)
Die in Absatz 6.5.2.1.1 und in Unterabschnitt 6.5.2.2 festgelegte Kennzeichnung muss vom ursprünglichen IBC entfernt oder dauerhaft unlesbar gemacht werden; neue Kennzeichnungen müssen an einem in Übereinstimmung mit den Vorschriften des ADR wiederaufgearbeiteten IBC angebracht werden."
6.5.4.1 Im ersten Satz "jeder hergestellte IBC" ändern in:
"jeder hergestellte, wiederaufgearbeitete oder reparierte IBC".
Im ersten Satz "hergestellt und geprüft werden" ändern in:
"hergestellt, wiederaufgearbeitet oder repariert und geprüft werden".
6.5.4.4.1 ENTWURFIm letzten Unterabsatz der Absätze a) und b) "braucht nur soweit entfernt zu werden"
ändern in:
"muss nur soweit entfernt werden".
[betrifft nur die deutsche Fassung]
6.5.6.9.5 Nach Absatz d) eine Bem. mit folgendem Wortlaut hinzufügen: