Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten

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4.1.1.2 Am Ende von Absatz a) "und" ersetzen durch:

",".

Am Ende von Absatz b) den Punkt ersetzen durch:

", und".

Einen neuen Absatz c) mit folgendem Wortlaut einfügen:

"c) dürfen keine Permeation der gefährlichen Güter ermöglichen, die unter normalen Beförderungsbedingungen eine Gefahr darstellen könnte."

4.1.1.19.6 In der Tabelle unter UN 3079 in Spalte (3a) "3" ändern in:

"6.1" und in der Spalte (3b) "FT1" ändern in:

"TF1".

4.1.4.1

P 114b Die Sondervorschrift für die Verpackung PP 48 erhält folgenden Wortlaut:

"PP 48 Für die UN-Nummern 0508 und 0509 dürfen keine Metallverpackungen verwendet werden."

P 200 In Absatz (10) in der Sondervorschrift für die Verpackung "k" folgende Änderungen

vornehmen:

– Der erste Satz erhält folgenden Wortlaut:

"Die Ventilöffnungen müssen mit druckfesten gasdichten Stopfen oder Kappen mit einem zu den Ventilöffnungen passenden Gewinde versehen sein, die aus einem Werkstoff hergestellt sein müssen, der vom Inhalt des Druckgefässes nicht angegriffen wird."

– Der siebte Absatz der Sondervorschrift für die Verpackung "k" ("Jedes Ventil … standhalten können.") erhält folgenden Wortlaut:

"Jedes Ventil muss dem Prüfdruck des Druckgefässes standhalten können und muss entweder durch ein kegeliges Gewinde oder durch andere Mittel, die den Anforderungen der Norm ISO 10692-2:2001 entsprechen, direkt mit dem Druckgefäss verbunden sein."

In Absatz (10) in der Sondervorschrift für die Verpackung "q" folgende Änderungen vornehmen:

– Im ersten Satz "Ventile" ändern in:

ENTWURF

"Ventilöffnungen".

– Im zweiten Satz "das Auslassventil der Sammelleitung" ändern in:

"die Öffnung des Sammelleitungsventils".

– Im zweiten Satz vor "gasdichten" einfügen: