Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten

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Netzausbauten zusätzliche zweckgebundene Einnahmen für den FinöV-Fonds vorzusehen.

Am 16. Dezember 2009 hat der Bundesrat vor diesem Hintergrund das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) die aktuelle Situation bei der Finanzierung der Bahninfrastruktur (Betrieb/Substanzerhalt und Ausbau) umfassend zu analysieren und Lösungen vorzulegen, mit denen sich die verkehrs- und finanzpolitischen Ziele des Bundes in ausgewogener Weise erreichen lassen. Die interdepartementale Arbeitsgruppe “Finanzierung der Bahninfrastruktur“ (FIBI)‘ hat im Dezember 2010 ihren Schlussbericht vorgelegt.1 Er bildet die Grundlage des in dieser Vorlage vorgeschlagenen Finanzierungskonzepts.

1.1.7 Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“ will öV- Finanzierung zulasten der Strasse

Am 6. September 2010 wurde die eidgenössische Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“ eingereicht. Diese verlangt in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs die Ergänzung der Bundesverfassung2 (BV, SR 101)3 vgl. ANHANG 6. Das Ziel der Initiative ist es, die Mobilitätsbedürfnisse durch eine Förderung des öffentlichen Verkehrs auf eine klima- und umweltfreundliche Art zu bewältigen.

Gemäss Initiative ist ein Viertel des Reinertrages der Mineralölsteuer auf Treibstoffen des Landverkehrs sowie die Hälfte des Reinertrages des Zuschlages zur Mineralölsteuer auf Treibstoffen des Landverkehrs für den öffentlichen Verkehr zu verwenden. Damit sollen die Mineralölsteuermittel neu hälftig für die Strasse und die Schiene verwendet werden. Die Initiative schlägt somit eine Umverteilung von Mineralölsteuermitteln, die heute der Spezialfinanzierung Strassenverkehr zur Verfügung stehen, zu Gunsten der Schiene vor.

Bereits heute wird rund ein Viertel der zweckgebundenen Mineralölsteuermittel für den Schienenverkehr verwendet. Neben der Mitfinanzierung der NEAT werden auch Schienenprojekte im Rahmen des Infrastrukturfonds sowie Verlagerungsmassnahmen des Güterverkehrs unterstützt.

1.1.8 Volksinitiative verstärkt Finanzierungsprobleme der Strasse

Der Bund finanziert Bau, Betrieb und Unterhalt des Nationalstrassennetzes aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV). Zudem fliessen aus der SFSV Mittel in den Infrastrukturfonds, für die NEAT, den Kombinierten Verkehr und an die Kantone (siehe ANHANG 1).

Aktuell ist die Finanzierung der Nationalstrassen noch gesichert, doch bereits kurzbis mittelfristig besteht Handlungsbedarf. Bereits heute übersteigt der Bedarf die

1 Projekt Finanzierung Bahninfrastruktur (FIBI), Bericht des UVEK in Zusammenarbeit mit dem EFD, 16. Dezember 2010. http://www.bav.admin.ch/themen/03044/index.html?lang=de

2 SR 101

3 BV Art. 81a, Art. 86 Abs. 3, 3ter, 4 und 5, UeBest. Art. 196 Ziff. 3 Abs. 2 Bst. c und Art. 197 Ziff. 8 – http://www.admin.ch/ch/d//pore/vi/vis366t.html