Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten

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Bahninfrastruktur (ZEBG) sowie des Bundesgesetzes vom 20. März 19989 über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG);

 Bundesbeschlüsse für die Projekte und für den Verpflichtungskredit zum Ausbauschritt 2025 im Umfang von 3.5 Milliarden Franken (Preisstand Oktober 2008);

Abbildung 1

FABI im Überblick

1.3 Beantragte Lösungsmöglichkeiten Finanzierung

1.3.1 Zukünftiges Finanzierungssystem muss einfacher sein

Das zukünftige Finanzierungssystem muss folgende Kriterien erfüllen:

 Ausrichtung auf die Ziele der Verkehrspolitik. Dabei zieht es auch die Anliegen der Raumordnungspolitik in Betracht.

 Zwischen den Mitteln für den Betrieb und Substanzerhalt einerseits und dem Ausbau der Bahninfrastruktur andererseits soll Konkurrenz bestehen. Anreize zur Bevorzugung des Ausbaus sind zu vermeiden.

 Die Planungssicherheit für Betrieb und Substanzerhalt muss erhöht werden.

 Die langfristige Realisierbarkeit einer Entwicklung der Bahninfrastruktur muss planbar und auch die Finanzierung von Bauwerken mit langer Realisierungsdauer muss gesichert bleiben.

 Fehlanreize und Mischfinanzierungen sollen möglichst beseitigt werden.  Der höhere Mittelbedarf für Substanzerhalt, Betrieb und Ausbau bedingt zusätzliche (zweckgebundene) Einnahmen. Im Vordergrund steht eine Beteiligung der Nutzer an der Finanzierung des erhöhten Mittelbedarfs.

9 SR 742.31