Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten
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Bahninfrastruktur (ZEBG) sowie des Bundesgesetzes vom 20. März 19989 über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG);
Bundesbeschlüsse für die Projekte und für den Verpflichtungskredit zum Ausbauschritt 2025 im Umfang von 3.5 Milliarden Franken (Preisstand Oktober 2008);
Abbildung 1
FABI im Überblick
1.3 Beantragte Lösungsmöglichkeiten Finanzierung
1.3.1 Zukünftiges Finanzierungssystem muss einfacher sein
Das zukünftige Finanzierungssystem muss folgende Kriterien erfüllen:
Ausrichtung auf die Ziele der Verkehrspolitik. Dabei zieht es auch die Anliegen der Raumordnungspolitik in Betracht.
Zwischen den Mitteln für den Betrieb und Substanzerhalt einerseits und dem Ausbau der Bahninfrastruktur andererseits soll Konkurrenz bestehen. Anreize zur Bevorzugung des Ausbaus sind zu vermeiden.
Die Planungssicherheit für Betrieb und Substanzerhalt muss erhöht werden.
Die langfristige Realisierbarkeit einer Entwicklung der Bahninfrastruktur muss planbar und auch die Finanzierung von Bauwerken mit langer Realisierungsdauer muss gesichert bleiben.
Fehlanreize und Mischfinanzierungen sollen möglichst beseitigt werden. Der höhere Mittelbedarf für Substanzerhalt, Betrieb und Ausbau bedingt zusätzliche (zweckgebundene) Einnahmen. Im Vordergrund steht eine Beteiligung der Nutzer an der Finanzierung des erhöhten Mittelbedarfs.
9 SR 742.31