Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 76 Seiten
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Im Einzelnen
Mit JA geantwortet haben insgesamt 74 Teilnehmer, davon die KöV und 20 Kantone (BE, LU, UR, SZ, OW, GL, ZG, FR, SO, BL, AR, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU), 6 Parteien (CVP, FDP, SPS, CSP, Grüne, GLP), 3 Dachorganisationen der Gemeinden, Städte und Berggebiete (Gemeindeverband, Städteverband, SAB), 4 Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, Baumeisterverband, SGB, Travail.Suisse) sowie 20 angeschriebene Organisationen und 20 weitere Stellungnahmen.
Verschiedene Teilnehmer (SPS, Grüne, SKS, VCS, AllianzöVIni) befürworten insbesondere die daraus resultierende transparentere Finanzierung. Andere (Grüne, DHS) betonen, dass damit eine Prioritätensetzung ermöglicht wird. Die SPS begrüsst, dass der Substanzerhalt nicht mehr benachteiligt wird, der VöV dass die Finanzierung wie bei den Nationalstrassen aus einer Hand erfolgt.
Einige Teilnehmer haben Anliegen zur Behandlung von Betrieb und Substanzerhalt einerseits und Ausbau andererseits. So betonen VD, VS und Städteverband, dass sowohl Betrieb und Substanzerhalt als auch Ausbau der Bahninfrastruktur finanzierbar sein müssen. In ähnlicher Weise fordern LITRA, IGöVCH, VCS und AllianzöVOZCH ausreichende Mittel, um einen Ausbaustopp zu verhindern bzw. weiter ausbauen zu können, oder halten fest, dass der Ausbau nicht wegen des Mittelbedarfs für Betrieb und Substanzerhalt in Frage gestellt werden darf (GE, BLS, Städteverband). Gemäss LU sind die Anteile für Betrieb und Substanzerhalt einerseits und Ausbau andererseits im BIFG zu regeln.
Andere (UR, FDP, SAB, DHS) fordern, dass das Parlament jährlich über Fondsentnahmen entscheiden und Prioritäten setzen können soll. GR will eine Gleichbehandlung der Privatbahnen. Die Grünen wollen keine Mittelkonkurrenz auf dem Rücken der Mitarbeitenden. Der Conseil régional du district de Nyon weist darauf hin, dass der Betrieb der Infrastruktur und der regionale Personenverkehr Priorität haben und Ausbaupläne Bestehendes nicht in Frage stellen dürfen. Für einige (FRC, Aktion Freiheit und Verantwortung, Komitee pro Wiesenberg, acsi) muss ein Kontrollsystem Transparenz sichern.
Gemäss der ErdölV muss der Betrieb kostendeckend sein. Die SBB fordert klare Regeln bei der Mittelzuteilung auf die Bahnunternehmen, ausreichenden Handlungsspielraum für die Transportunternehmen und hält regulatorische Anpassungen für notwendig, um Effizienzpotentiale auszuschöpfen. Das Gotthard Komitee will keine Zentralisierung der Planungskompetenz beim Bund. Der SGB will ohne „Erbschuld“ des FinöV-Fonds starten.
TEILWEISE einverstanden sind 3 Teilnehmer, nämlich 1 Dachverband der Wirtschaft (CentrePatronal,) sowie 1 angeschriebene Organisation (Hupac) und 1 weitere Stellungnahme. Das Centre Patronal und die Ass.rout.VD fordern anstelle eines Fonds eine Spezialfinanzierung Schienenverkehr analog der Spezialfinanzierung Strassenverkehr zu schaffen. Die Hupac beanstandet ungenügende Kostentransparenz und fehlende Anreize zur Effizienzsteigerung für Infrastrukturbetreiber.
Mit NEIN geantwortet haben insgesamt 6 Teilnehmer, davon 1 Dachorganisation der Gemeinden,
Städte und Berggebiete (StädteallianzöVOZCH), 1 Dachverband der Wirtschaft (SGV) sowie 4 angeschriebene Organisationen. Einige (SGV, ACS, FRS, VSAI) begründen dies damit, dass Betrieb und Unterhalt durch die Nutzniesser zu tragen sei. Die StädteallianzöVOZCH befürchtet, dass sich die SBB zu Lasten der Mittel für Infrastrukturausbauten sanieren könnte, und verlangt klare gesetzliche Kriterien für die Mittelvergabe.