Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 76 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 16Fedlex · Ergebnisbericht
Teilweise werden Bedingungen für zusätzliche Mittel genannt. So fordern BL und KöVNWCH keine Kantonsmittel, GR mehr Bundesmittel. Die SKS will öV-Benutzer nicht über Gebühr belasten, während die Ass.rout.VD fordert, die Mittel müssten von den Benutzern oder aus dem allgemeinen Bundeshaushalt kommen. Die FDP fordert die Unterstellung unter die Schuldenbremse. Die Grünen fordern die Finanzierung aus bestehenden Geldquellen. Transfair hat generell Vorbehalte zu den Finanzierungsquellen. BLS und Ouestrail wollen allgemein mehr Mittel. Das CentrePatronal fordert eine Realisierung ohne neue Steuern oder Steuererhöhungen. Die Hupac fordert, dass der Mehrbedarf stichhaltig und nachvollziehbar sein muss, und Travail.Suisse hält fest, dass Effizienzgewinne nur ohne Verschlechterung der Arbeitsbedingungen akzeptiert werden.
TEILWEISE einverstanden sind 5 Teilnehmer, davon 1 Kanton (ZG), 1 Dachorganisation der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB) sowie 3 angeschriebene Organisationen (FRS, VAP, VSAI). Der SAB spricht sich gegen eine zusätzliche Beteiligung der Kantone und die Pauschalierung des Fahrkostenabzugs aus. ZG ist gegen verschiedene Anpassungen in der Bundesverfassung und im SBB-Gesetz.
Mit NEIN geantwortet haben 2 Teilnehmer, davon 1 Dachverband der Wirtschaft (SGV) und eine angeschriebene Organisation, die ErdölV, welche verlangt, dass zuerst optimiert und gespart wird.
3.2 Fragen zur Finanzierung
Frage 2: Wie beurteilen Sie den Bahninfrastrukturfonds (BIF)?
a) Sind Sie damit einverstanden, dass aus diesem Fonds Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur finanziert werden?
Grundtenor
Die grosse Mehrheit der eingegangenen Stellungnahmen (74 von 83) ist damit einverstanden, dass aus dem BIF Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur finanziert werden. 6 Teilnehmer sind nicht einverstanden, insb. weil Betrieb und Unterhalt durch die Nutzniesser zu tragen seien.