Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 76 Seiten

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TEILWEISE einverstanden sind 3 Teilnehmer, davon 1 Dachverband der Wirtschaft (CentrePatronal) und 2 weitere Teilnehmer. Das CentrePatronal und die Ass.rout.VD lehnen die Weiterverwendung des NEAT-Viertels ab, unterstützen aber die Weiterverwendung der LSVA unter Vorbehalt ("sous forme de transfert d’une large proportion de la part fédérale de 2/3") und stimmen der Weiterverwendung des MWST-Promille zu. Auch die fer will die Strassenmittel nur bis zum Abschluss des Baus der NEAT einsetzen.

Mit NEIN geantwortet haben insgesamt 12 Teilnehmer, davon 1 Partei (SVP), 2 Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SGV) sowie 9 Organisationen.

Die Ablehnung richtet sich primär gegen eine Weiterverwendung der Strassenmittel bzw. eine zeitlich unbegrenzte Quersubventionierung. Die SVP wertet es als „Taschenspielertrick“ des UVEK auf Kosten der Autofahrer. economiesuisse weist darauf hin, dass einige Mitglieder den Vorschlag des TCS unterstützen, wonach 10% der Mineralölsteuer neu in den BIF statt wie bisher in die allgemeine Bundeskasse fliessen sollen.. FRS, TCS, VSAI und Tourismusverband wollen das NEAT-Viertel wieder für die Strasse, der SGV zusätzlich auch die LSVA. economiesuisse und SGV wollen deshalb in Art. 85 und 86 BV "Strassenverkehr" nicht durch "Landverkehr" ersetzen. ACS, AGVS, ErdölV und ASTAG weisen darauf hin, dass auch der Strassenverkehr eine nachhaltige Finanzierung braucht. Gemäss kf soll fallweise entschieden werden und keine generelle Lockerung der Zweckbindung vorgesehen werden.

b) Sind Sie damit einverstanden, dass die bisherigen Mittel aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zur Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt der Infrastruktur der SBB und der Privat-

bahnen in den BIF fliessen?

Grundtenor

Die Mehrheit der eingegangenen Stellungnahmen (65 von 72) zu dieser Frage ist damit einverstanden, dass die bisherigen Mittel aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zur Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt der Infrastruktur der SBB und der Privatbahnen in den BIF fliessen, wobei viele den vorgesehenen Beitrag aus dem allgemeinen Bundeshaushalt für ungenügend halten. Dagegen sind 7 Stellungnahmen, entweder aufgrund der Ablehnung des BIF oder der nicht ausreichend hohen Bundesmittel.