Vorlage und Erläuterungen VEJPD

Vernehmlassung 2010/117: Änderung der V über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) und Totalrevision der V EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 14 Seiten

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Bundesamt für Justiz BJ

Totalrevision der Verordnung des EJPD über

die Leistungen des Bundes für den Straf-

und Massnahmenvollzug (VEJPD, SR 341.14)

Stand: 09.05.2011

1. Erläuterungen

Entwurf neue Verordnung gegenüber der aktuellen Verordnung des EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf– und Massnahmenvollzug (VEJPD, SR. 341.14; Stand

1. Januar 2008)

Art. 1

Anhebung der Bereichspreise auf den neuen Indexstand vom 1. Oktober 2010.

Art. 2

Anhebung des Pauschalwertes für die Personalunterkunft auf den Indexstand vom 1. Oktober 2010.

Art. 3

Anhebung des Pauschalwertes für die Turnhalle auf den Indexstand vom 1. Oktober 2010.

Art. 4

Sowohl Neu- als auch Umbauten einer Schulanlage sind subventionsberechtigt.

Art. 5

Neuformulierung der bestehenden Zuschläge für Produktionswerkstätten. Zuschlag 1 in der Höhe von 10.2 m2/Platz wird gewährt, wenn der Bereich 7 eine Fläche zwischen und 25 m2 und 55 m2 pro Platz aufweist. Für Arbeitsbereiche mit einer Fläche von über 55 m2 kommt der Zuschlag 2 mit 40.2 m2/Platz zur Anwendung. Keine Kumulation der Zuschläge.

Art. 9

Der Sicherheitszuschlag beträgt nach neuer Indexierung 55 000 Franken pro Platz.

Art. 13 Absatz 2

Es wurde eine klarere Formulierung der Kompensationsmöglichkeiten zwischen den Bereichen 4 und 6 gewählt.

Art. 14 Abs. 1 Bst. a

 Anstelle des Indexstandes vom 1. April 1995 kommt neu derjenige vom Oktober 2010 zur

Anwendung.

 Angepasst werden die Flächenwerte der anrechenbaren Fläche pro Platz auf Grund der

neu aus dem Warenkorb berechneten Mittelwerte für die geschlossenen Einrichtungen. Neu werden unter der Modellanstalt geschlossen auch diejenigen Flächenwerte der notwendigen Räumlichkeiten für den Vollzug von Massnahmen gemäss Artikel 59 Absatz 3 StGB geführt.

 Neu definiert werden mussten aufgrund der Trennung der Warenkörbe der drei Modell-

anstalten auch die dazugehörenden spezifischen Bereichspreise.