Vorlage und Erläuterungen VEJPD

Vernehmlassung 2010/117: Änderung der V über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) und Totalrevision der V EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 14 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage

a. 5,1% für geschlossene Anstalten;

b. 5,5% für offene Anstalten;

c. 5,8% für Gefängnisse.

Art. 20 Zuschlag für Umgebungsarbeiten und Ausstattung (BKP 4 und 9)

bei Umbauten

(Art. 20 Abs. 6 LSMV)

Bei Umbauten wird ein Zuschlag in der Höhe der effektiven Kosten für Umgebungsarbeiten und für bewegliche Ausstattung nach herkömmlicher Methode (Art. 4 Abs. 1 und 2 LSMG) ausgerichtet.

Art. 21 Zuschlag für Sportbauten

(Art. 20a Abs. 1 LSMV)

Für die Kosten der dem Sport dienenden Bauten wird der folgende Flächenzuschlag gewährt:

a. geschlossene Anstalten: 0,1 bis 2,3m2 pro Platz;

b. geschlossene Massnahmenanstalten: bis 4,8m2 pro Platz;

c. offene Anstalten: 0,1 bis 3,9m2 pro Platz;

d. Gefängnisse: 0,1 bis 1,1m2 pro Platz.

Art. 22 Zuschlag für Therapieräume

(Art. 20a Abs. 2 LSMV)

Für die Kosten der Therapieräume wird der folgende Flächenzuschlag gewährt:

a. geschlossene Anstalten: 0,1 bis 3,2m2 pro Platz;

b. geschlossene Massnahmenanstalten: bis 5,2m2 pro Platz.

Art. 23 Zuschlag für Räume für die Bildung

(Art. 20a Abs. 3 LSMV)

Für die Kosten der für die Bildung geschaffenen zusätzlichen Räume wird ein Flächenzuschlag in der Höhe von 0,7m2 pro Haftplatz gewährt.

Art. 24 Erhöhung des Modellflächenwertes für den Bereich 7 «Arbeit»

(Art. 20a Abs. 4 LSMV)

Der Modellflächenwert für den Bereich 7 «Arbeit» wird für gewerbliche Betriebe, die der industriellen Produktion dienen, wie folgt erhöht:

a. um 0,1 bis 6 m2 pro Platz für die offenen Anstalten;

b. um bis zu 5 m2 für die geschlossenen Anstalten.