Vorlage und Erläuterungen VEJPD

Vernehmlassung 2010/117: Änderung der V über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) und Totalrevision der V EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 14 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage

3 Personal 1,15300

4 Insassenwesen 3,15300

4a zusätzlich für Sport bis 1,15300

5 Aufnahme/Austritt 1,95300

6 Wohnen 13,27000

7 Arbeit 4,33700

8 Hauswirtschaft 4,57000

Gesamtfläche pro Platz 32,8

Art.15 Sicherheitszuschlag

(Art. 20 Abs. 1 und 2 LSMV)

1 Der Sicherheitszuschlag beträgt 85 000 Franken pro Platz in den Gefängnissen, den geschlossenen Anstalten sowie für geschlossene Plätze in den offenen Anstalten.

2 Für Plätze höchster Sicherheitsstufe wird ein weiterer Zuschlag in der Höhe von 42 500 Franken pro Platz gewährt.

Art. 16 Zuschlag für kleine Anstalten

(Art. 20 Abs. 3 LSMV)

Der Zuschlag bei den kleinen Anstalten beträgt 10 Prozent der Bereichspreise.

Art. 17 Reduktion bei grossen Anstalten

(Art. 20 Abs. 4 LSMV)

Bei grossen Anstalten werden die Bereichspreise um 10 Prozent reduziert.

Art. 18 Zuschlag für Umgebungsarbeiten bei Neubauten

(Art. 20 Abs. 5 LSMV)

Der Zuschlag für die Umgebungsarbeiten wird bei Neubauten prozentual auf den beitragsberechtigten Kosten von BKP 1–3 und 5 pro Platz einschliesslich der flächenrelevanten Zuschläge berechnet. Der Prozentsatz bei den einzelnen Modelltypen lautet wie folgt:

a. 6,7% für geschlossene Anstalten;

b. 10,5% für offene Anstalten;

c. 7,7% für Gefängnisse.

Art. 19 Zuschlag für Ausstattungskosten (BKP 9) bei Neubauten

(Art. 20 Abs. 5 LSMV)

Der Zuschlag für die bewegliche Ausstattung wird bei Neubauten prozentual auf den beitragsberechtigten Kosten von BKP 1–3 und 5 pro Platz einschliesslich der flächenrelevanten Zuschläge berechnet. Der Prozentsatz bei den einzelnen Modellanstalten lautet wie folgt: