Vorlage und Erläuterungen VEJPD
Vernehmlassung 2010/117: Änderung der V über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) und Totalrevision der V EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 14 Seiten
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3 Personal 1,15300
4 Insassenwesen 3,15300
4a zusätzlich für Sport bis 1,15300
5 Aufnahme/Austritt 1,95300
6 Wohnen 13,27000
7 Arbeit 4,33700
8 Hauswirtschaft 4,57000
Gesamtfläche pro Platz 32,8
Art.15 Sicherheitszuschlag
(Art. 20 Abs. 1 und 2 LSMV)
1 Der Sicherheitszuschlag beträgt 85 000 Franken pro Platz in den Gefängnissen, den geschlossenen Anstalten sowie für geschlossene Plätze in den offenen Anstalten.
2 Für Plätze höchster Sicherheitsstufe wird ein weiterer Zuschlag in der Höhe von 42 500 Franken pro Platz gewährt.
Art. 16 Zuschlag für kleine Anstalten
(Art. 20 Abs. 3 LSMV)
Der Zuschlag bei den kleinen Anstalten beträgt 10 Prozent der Bereichspreise.
Art. 17 Reduktion bei grossen Anstalten
(Art. 20 Abs. 4 LSMV)
Bei grossen Anstalten werden die Bereichspreise um 10 Prozent reduziert.
Art. 18 Zuschlag für Umgebungsarbeiten bei Neubauten
(Art. 20 Abs. 5 LSMV)
Der Zuschlag für die Umgebungsarbeiten wird bei Neubauten prozentual auf den beitragsberechtigten Kosten von BKP 1–3 und 5 pro Platz einschliesslich der flächenrelevanten Zuschläge berechnet. Der Prozentsatz bei den einzelnen Modelltypen lautet wie folgt:
a. 6,7% für geschlossene Anstalten;
b. 10,5% für offene Anstalten;
c. 7,7% für Gefängnisse.
Art. 19 Zuschlag für Ausstattungskosten (BKP 9) bei Neubauten
(Art. 20 Abs. 5 LSMV)
Der Zuschlag für die bewegliche Ausstattung wird bei Neubauten prozentual auf den beitragsberechtigten Kosten von BKP 1–3 und 5 pro Platz einschliesslich der flächenrelevanten Zuschläge berechnet. Der Prozentsatz bei den einzelnen Modellanstalten lautet wie folgt: